16.15
Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer vor den Bildschirmen zu Hause! Wenn wir heute die Tagesordnungspunkte der abzuschließenden 15a-Vereinbarungen hinsichtlich der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis zum Jahr 2023 sowie der Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes, um damit den Bezirksverwaltungsbehörden die Berechtigung für die Abfragen von personenbezogenen Daten zu erteilen, behandeln, dann darf ich vorausschicken, dass wir diesen drei Gesetzesvorlagen die Zustimmung nicht erteilen werden, und ich werde das auch gerne begründen.
Beginnen möchte ich mit der Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes, bei der sich ein weiteres Mal zeigt, wie es diese Regierung tatsächlich tagtäglich schafft, jene zu drangsalieren, die man in den letzten zwei Jahren im Stich gelassen hat. Das sind wieder einmal die kleinen und mittleren Betriebe oder beispielsweise auch Vereine und Institutionen aus Kunst und Kultur, die entsprechende Förderungen erhalten haben.
Ich kann mich noch gut erinnern: Es war Ende 2020, als wir im Finanzausschuss die Situation hinsichtlich der Covid-Förderrichtlinien behandelt haben und auf einmal ein Passus des steuerlichen Wohlverhaltens eingebaut war, den es vorher in den Richtlinien nicht gegeben hat. Ich habe dann die Frage gestellt, ob es Anlassfälle dahin gehend gibt, dass es erhaltene Förderungen – beispielsweise auch bei Großkonzernen – gibt, dass diese etwas bekommen haben, was eigentlich nicht hätte passieren dürfen. Ich kann mich noch gut erinnern: Da waren unzählige Experten im Finanzausschuss anwesend, aber keiner konnte erläutern, wie dieser Passus nachträglich implementiert worden ist. Was aber festgehalten wurde, war, dass das Gesetz erst mit Anfang 2021 in Kraft treten wird und es keine rückwirkenden Rückzahlungsforderungen geben wird.
Jetzt haben wir den Unterschied zu dem, was heute vorliegt, und deswegen ist es wieder ein Gesetz der Ungleichbehandlung. Da sieht man wieder einmal, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, denn da, wo die Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Erhebungen machen sollen, ob Betriebe oder Vereine vielleicht unrechtmäßig Covid-Förderungen erhalten haben, weil sie vielleicht gegen die Verordnung eines Betretungsverbotes verstoßen haben – zu diesem Betretungsverbot muss man festhalten: da wird sich auch noch zeigen, ob das nicht wieder einmal verfassungswidrig war –, bekommen diese nun einen Strafbescheid zugestellt und müssen mit einer Rückforderung rechnen.
Ganz anders als damals bei den angesprochenen Großkonzernen, die möglicherweise Förderungen erhalten haben und bei denen es keine rückwirkenden Strafmaßnahmen gibt, wird jetzt bis zum 1. November 2021 zurückgegangen. Dass dies jetzt schon in den Förderrichtlinien entsprechend verankert ist, tut in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach auch nichts zur Sache. Noch dazu ist diese Ungleichbehandlung auch datenschutzrechtlich mehr als bedenklich.
Das ist eine weitere Schikane für Betriebe und Vereine, die nicht nur in den letzten zwei Jahren in ihrer Geschäftstätigkeit behindert worden sind, sondern es betrifft wieder jene, die auch bei der Auszahlung der Förderungen von Beginn an von dieser Bundesregierung schikaniert worden sind, weil man da ja die Abwicklung in die Hände der schwarzen Wirtschaftskammer gegeben und das nicht über das Finanzamt durchgeführt hat. Das hätte ja auf Knopfdruck funktioniert, aber es war halt natürlich nicht gewollt, weil es der ÖVP natürlich nicht in erster Linie um die Menschen und Betriebe, sondern einmal zuerst um die eigene Partei geht.
Dann hat man eine Cofag gegründet – das war natürlich auch entsprechend notwendig, weil es eine türkis-grüne Spielwiese braucht –, und jetzt kommen noch die Verwaltungsbehörden der Bezirke ins Boot, damit es auch möglichst kompliziert weitergeht, weil man in Österreich ja davon ausgehen kann, dass eh schon jeder Chaos, unverhältnismäßige Maßnahmen und den völligen Wahnsinn gewohnt ist – und da sind wir natürlich nicht dabei. (Beifall bei der FPÖ.)
Was den Abschluss der 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern angeht, da haben diese eigentlich generell die Intention, dass es gemeinsame Regelungen gibt und es ein möglichst abgestimmtes Vorgehen in bestimmten Bereichen geben sollte. Mit der jetzigen geplanten Verlängerung bis zum Jahr 2023, die vor allem den Gesundheits- und Teile des Bildungsbereichs betrifft, haben wir aber eine Situation, dass es zu keinen Verbesserungen und auch zu keinen strukturellen Reformen kommt, sondern dass vieles einfach weitergeschoben wird und die notwendigen Themenbereiche nicht angegangen werden.
Das ist natürlich nicht nur für die Länder, sondern in weiterer Folge auch für die Gemeinden, von denen sich unzählige sowieso in einer prekären finanziellen Situation befinden, die wohl schlechteste Variante der Finanzpolitik. Daher kann ich eines vorausschicken: Wir werden bei diesem Tagesordnungspunkt eine Zustimmung geben, und das wird jene zum Antrag der SPÖ hinsichtlich der Gemeindefinanzen sein, weil es da notwendig ist, entsprechende Schritte zu setzen.
Wenn man sich am Beispiel der Finanzzielsteuerung im Gesundheitsbereich ansieht, dass da von einer jeweiligen Erhöhung von 3,2 Prozent pro Jahr ausgegangen wird, so muss man sich aufgrund der aktuellen Situation auch einmal vergegenwärtigen, dass die Inflation diese Erhöhung wahrscheinlich massiv übersteigen wird. Ob die Länder mit den Ausgleichszahlungen bei den Kur- und Krankenanstalten in der Höhe von 750 Millionen Euro das Auslangen finden werden, wird sich ebenfalls zeigen, wobei mit Sicherheit wieder eines auf der Strecke bleiben wird: Das sind die längst fälligen Investitionen im Gesundheitsbereich, eine bessere Bezahlung des Gesundheitspersonals und entsprechende arbeitstechnische Rahmenbedingungen für jene, die trotz dieser Regierung jeden Tag einen hervorragenden Job im Gesundheitsbereich leisten. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wissen: Dafür hat man natürlich in dieser Regierung kein Geld, auf sie vergisst man halt gerne. Wir wollen aber nicht vergessen, denn wofür hat man Geld in dieser Regierung? – Da gibt es Geld für eine Impflotterie, die sich schlussendlich als Schnapsidee entpuppt, für die man ursprünglich 1,4 Milliarden Euro vorgesehen hat: 1,4 Milliarden Euro – das muss man sich einmal vorstellen – für einen Blödsinn, Geld, das man eh nicht hat, um sich nachher, als sie abgesagt war, über Tage den Kopf zu zerbrechen, wie man jetzt diese 1,4 Milliarden Euro irgendwie ausgeben könnte.
Dann war schon der nächste Schwachsinn geboren. Man hat gesagt: Na ja, wir machen eine Impfprämie für Gemeinden! Da wäre vorgesehen gewesen, dass die Bürgermeister ein Anreizsystem erhalten, damit sie sich dafür einsetzen, dass Kinder ab dem 5. Lebensjahr gespritzt werden. Ja, das ist wohl eine der perfidesten und wahnsinnigsten Ideen dieser türkis/schwarz-grünen Chaosregierung. (Beifall bei der FPÖ.)
Dann sollte man sich vielleicht einmal anschauen, was diese Regierung außer dem Spritzen für die Kinder übrig hat: was nämlich die Finanzierung des Ausbaus der Kinder- und Betreuungseinrichtungen anbelangt, wenn es um die frühsprachliche Förderung geht oder um den beitragsfreien Besuch der Kindergärten. Da gibt es von 2018 bis zum Jahr 2022, in vier Jahren also, satte 142,7 Millionen Euro, die im heurigen Budget veranschlagt sind. Jetzt wissen wir natürlich bereits aus dem Jahr 2016, dass die ÖVP, wenn es um die eigene Machtpositionierung geht, für Kinder nichts übrig hat, weil damals ja der ehemalige Messias in den berüchtigten Chats gemeint hat: „Gar nicht gut!!!“, „Kann ich ein Bundesland aufhetzen?“, weil geplant war, dass 1,2 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung investiert werden.
Wir Freiheitlichen sind jedenfalls davon überzeugt, dass gerade in die Jüngsten unserer Gesellschaft investiert werden sollte, in der jetzigen Situation der massiven Teuerung besonders die Familien sehr belastet sind und diese Familien finanziell entlastet werden müssen.
Ich darf daher hinsichtlich der Einrichtung eines Gratiskindergartens für unsere Familien folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein „Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik“
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein ‚Kinderbetreuungs-Zuschussgesetz‘ zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:
- die bundeseinheitliche Finanzierung der Elementarpädagogik-Angebote
- die Anwendung auf die differenzierten Betreuungsangebote in der Elementarpädagogik.“
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Ich bin überzeugt, dass die 1,4 Milliarden Euro einer sinnbefreiten Impflotterie da weit sinnvoller eingebracht werden und vor allem unsere Kinder und die Familien eine gute Finanzierung erhalten könnten. Ein Gratiskindergarten ist wie gesagt gerade in der jetzigen, schwierigen finanziellen Phase für die Eltern immens wichtig.
Man sollte vielleicht dann – das darf ich den Herrn Finanzminister auch mitzunehmen ersuchen – im Abschluss der geplanten Änderung der weiteren 15a-Vereinbarungen über die Förderungen von Bildungsmaßnahmen im Bereich der Basisbildung auch vorsehen, dass die Rahmenbedingungen für die Gehälter in Österreich einheitlich gestaltet werden, dass es einheitliche Betreuungsschlüssel gibt und natürlich auch einheitliche Gruppengrößen, dass flexible Kinderbetreuungsangebote implementiert werden und in weiterer Folge auch die Verwaltungsaufgaben der Kindergartenfachkräfte reduziert werden.
Unsere Kinder und Familien sowie die pädagogischen Fachkräfte hätten sich das jedenfalls verdient, und zum Wohle unserer Kinder hoffe ich auf breite Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. (Beifall bei der FPÖ.)
16.26
Vizepräsident Günther Novak: Der von den Bundesräten Josef Ofner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr das Wort.