13.53
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Digitalisierung durchzieht mittlerweile viele Lebensbereiche und wurde durch die Pandemie nochmals beschleunigt. Denken Sie nur an die vielen Videokonferenzen, die während der letzten zwei Jahre ganz selbstverständlich aus dem Homeoffice geführt wurden! Auch in der Justiz kommt es laufend zur Anpassung von Prozessen und Abläufen im Zuge der Digitalisierung und des Projektes Justiz 3.0.
Im europäischen Vergleich nimmt die österreichische Justiz in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein; das konnten wir auch am Dienstag im Justizausschuss so vernehmen. Mit den Gesetzesänderungen der Zivilverfahrens-Novelle werden die notwendigen Anpassungen vorgenommen, um der zunehmenden Digitalisierung Rechnung zu tragen. Dazu möchte ich drei Punkte herausgreifen.
Erstens die digitale Aktenführung: Eines der Ziele ist, eine möglichst vollständige digitale Aktenführung zu gewährleisten und damit die parallele Führung des Papieraktes zu vermeiden. Das soll unter anderem durch die Minimierung der Einbringung von physischen Originalen erreicht werden, indem möglichst viele Eingaben elektronisch erfolgen und Urkunden nur mehr in Abschrift vorzulegen sind, soweit deren Vorlage in Urschrift nicht ausdrücklich vom Gesetz angeordnet oder vom Gericht verfügt wird.
Zweitens die Gerichtsgebühren: Die Gebühren für Aktenabschriften wurden bislang immer noch nach ausgedruckten Seiten bemessen. Das soll in Zukunft durch die Neuregelung der Gerichtsgebühren für Akteneinsicht an die digitale Aktenführung angepasst werden. Zudem soll generell im heurigen Jahr die Inflationsanpassung und damit die Erhöhung der Gebühren ausgesetzt werden.
Drittens das Sachverständigenwesen: Gerichtssachverständige werden häufig durch Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden bestellt, was zu einer starken Belastung und Überschreitung der für die Gutachtenerstellung gesetzten Fristen führt. Mit der geplanten Änderung der Zivilprozessordnung soll ein Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung sowie zur Sicherstellung der Qualität der Gutachten geschaffen werden, indem jene Sachverständigen, die bereits in mehr als zehn Verfahren die von der beauftragenden Stelle gesetzte Frist zur Erstattung eines schriftlichen Gutachtens überschritten haben, dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen haben.
Diese drei Beispiele aus der heute zu beschließenden Zivilverfahrens-Novelle verdeutlichen, dass damit weitere Schritte im Sinne der Modernisierung der Justiz geschaffen werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
13.56
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Tausch. Ich erteile ihr das Wort.