14.00

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zivilverfahrens-Novelle hat, wie meine Vorrednerinnen schon sehr detailliert ausgeführt haben, die Digitalisie­rung der Justiz im Fokus.

Bei diesem Prozess nehmen wir, wie meine Vorrednerin schon geschildert hat, eine Vorreiterrolle ein. Auch haben wir mit diesem Prozess schon sehr früh begonnen, schon im Jahre 2013 war es in Österreich nämlich möglich, eine Eingabe mittels Bürgerkarte beziehungsweise Bürgerinnenkarte vorzunehmen.

Dieser Prozess ist sehr besonnen, wie ich meine, und in aller gebotenen Vorsicht schritt­weise vorangegangen. Diese Vorsicht ist auch dringend geboten, denn bei der Justiz handelt es sich ja, wie Sie wissen, um eine höchst sensible Materie. Deshalb sind auch höchste Ansprüche an die Datensicherheit zu stellen.

Ich habe in diesem Zusammenhang auch im Ausschuss die Frage gestellt, wie resilient unser Justizsystem gegenüber Hackerangriffen ist. Diese Frage werden wir wahrschein­lich noch sehr oft stellen müssen. Ich hoffe, dass wir da nicht irgendwann einmal nega­tive Erfahrungen machen und feststellen müssen, dass die unter Umständen hochsen­siblen Daten nicht absolut sicher sind. Hier ist also größte Vorsicht angebracht.

Die Digitalisierung soll Verfahren effizienter machen, sprich einfacher, schneller und auch billiger – so eben die Intention laut den Materialien. Das wäre auch dringend not­wendig. Wir haben nämlich schon sehr oft die Frage diskutiert, dass in Österreich die Gerichtsgebühren unverhältnismäßig hoch, mehr als kostendeckend, sind, und damit eigentlich schon den Charakter einer Gebühr verlassen und den Charakter einer Steuer annehmen, was aber wiederum verfassungsrechtlich problematisch ist.

Daher nehme ich die Ankündigung einer Gebührensenkung sehr, sehr wohlwollend auf. Ob sich die Hoffnungen, die insgesamt mit der Digitalisierung verbunden werden, auch in dem Maße realisieren, hängt freilich davon ab, ob ausreichend und entsprechend gut geschultes Personal und natürlich auch die entsprechende Ausstattung der Arbeitsplät­ze vorhanden sind. Das ist eine Grundvoraussetzung, damit diese Intentionen, wie sie angestrebt werden, auch in die Realität übergeführt werden können.

Am wichtigsten ist aber der bürger- und bürgerinnennahe, niederschwellige Zugang zum Recht. Davon soll niemand ausgeschlossen werden, auch nicht Menschen, die eben nicht zu den sogenannten Digital Natives gehören. Darauf muss bitte bei allen Reformen Bedacht genommen werden.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Ausführungen meines Kollegen Christian Drobits im Nationalrat zum Thema Altersdiskriminierung. Zum Beispiel bei Kre­ditvergaben wird es älteren Menschen unmöglich gemacht, Investitionen in den Klima­schutz zu tätigen – wir haben das vorhin auch diskutiert –, etwa für einen Heizungs­tausch, weil sie schlichtweg keinen Kredit bekommen. Also diese Fragen der Altersdiskri­minierung müssen wir bitte dringendst in den Fokus nehmen (Beifall bei der SPÖ), sonst schließen wir einen Großteil der Menschen von gut gemeinten Maßnahmen aus.

In diesem Sinne: Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

14.04

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile es ihm.