14.05

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Ja, es ist wirklich bemerkenswert, was seit 2016 im Bereich der Digitalisierung weitergegangen ist. 2016 erfolgte der erste Mausklick am Arbeits- und Sozialgericht in Wien, der erste Beschluss, der elektronisch gefasst worden ist, und heute sind wir wirklich Vorreiter, was die Digitalisierung im Bereich der Justiz betrifft.

Das ist ja auch in unserer Zeit, 2017 bis 2019, vorangetrieben worden, und heute sind wir endgültig bei diesem Beschluss angekommen, der, ja, sinnvoll ist und dem wir auch unsere Zustimmung geben werden.

Eines dürfen wir nicht vergessen, Frau Bundesminister: Das kostet auch Geld. Wir brau­chen auch die Hardware dazu, und das ist uns gleichfalls ein besonderes Anliegen. Die Digitalisierung ist das eine, aber man muss auch die finanziellen Mittel in die Hand neh­men, um das umsetzen zu können.

Ein kleiner Punkt, über den man sicher noch diskutieren kann – aber das wird ja die Erfahrung in weiterer Folge zeigen –, ist, ob es am Ende einer Tagsatzung tatsächlich sinnvoll ist, das Ganze vorzuspielen, anstatt das durchzulesen oder durchlesen zu kön­nen. Das wird die Erfahrung sicher zeigen, aber ja, es wäre auch möglich, das eine oder andere noch zu verändern.

Im Großen und Ganzen ist das eine gute Gesetzesänderung. Darum werden wir dem auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.06

Vizepräsident Günther Novak: Abschließend zu Wort gemeldet hat sich Frau Bun­desministerin Dr. Alma Zadić. Ich erteile es ihr.