14.59

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Werte Frau Justizministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt ein paarmal noch auf die Tagesordnung schauen müssen, worum es jetzt geht: Es geht um den Bericht der Justizministerin betreffend das Arbeits­programm der EU-Kommission sowie der Triopräsidentschaft. Dieser Bericht deckt die Hauptstoßrichtungen der Kommission beziehungsweise eben der Triopräsidentschaft im Zivil- und Strafrechtsbereich eigentlich recht umfassend ab und ist daher aus unserer Sicht zur Kenntnis zu nehmen – das gleich einmal vorweg.

Die Debattenbeiträge, die wir jetzt gehört haben, sind teilweise – deswegen habe ich ein paarmal auf die Tagesordnung schauen müssen – nicht unbedingt im gegenständlichen Tagesordnungspunkt verankert, aber wie auch immer, Sie haben verschiedenste Aspek­te herausgegriffen. Ich möchte den Aspekt der Verbraucher-/Verbraucherinnenrechte herausgreifen. Da wird EU-seitig eine Stärkung der Konsumentinnen und Konsumenten angestrebt. Es wurde eben schon das Recht auf Reparatur genannt, aber zu erwähnen ist beispielsweise auch die Pauschalreiserichtlinie, die wieder einmal überarbeitet wer­den soll – diesmal mit den Erfahrungen aus der Covid-Pandemie.

Da möchte ich schon einen Appell an Sie, werte Frau Ministerin, richten, dass wir künftig bei der Umsetzung von Richtlinien gerade im Bereich des Verbraucher-/Verbraucherin­nenschutzes wieder verstärkt den Schutzgedanken im Visier haben, weil in den letzten Jahren leider die Richtlinien auf dem niedrigstmöglichen Niveau umgesetzt wurden. Was also EU-rechtlich im Bereich der Verbraucherinnen-/Verbraucherrechte geboten war, wurde gerade gemacht, um ja nicht ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren – aber schon um keinen Deut mehr; und da möchte ich wirklich die Bundesregierung ersuchen, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker als bisher zu berücksichtigen. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Beispielsweise hat man bei den Gewährleistungsfristen die kürzestmögliche Frist ge­nommen. Da haben sich also die Verbraucherinnen und Verbraucher einfach mehr Schutz verdient, und da bitte ich, auch bei den künftigen Richtlinienumsetzungen darauf Bedacht zu nehmen.

Im Bereich des Strafrechtes wird eine Verbesserung der Opferrechte angestrebt. Da ist positiv zu werten, dass es ein Problembewusstsein dafür gibt, dass es da auch in Öster­reich einiges zu tun gibt. In diesem Vorhaben möchten wir Sie natürlich auch bestärken.

Insgesamt, muss ich sagen, ist dieser Bericht besser ausgefallen als die Vorhabensbe­richte aus anderen Ressorts. Beispielsweise hat uns das Finanzministerium heute ja sehr enttäuscht, deshalb haben wir den Bericht nicht zur Kenntnis nehmen können; aber auch andere Berichte – wie zum Beispiel der des Sozialministers, was zum Beispiel den Diskriminierungsschutz von gleichgeschlechtlichen Paaren, Stichwort Levelling-up, be­trifft – sind sehr ambitionslos ausgefallen. Da ist also ein sehr ambitionsloser Bericht gekommen.

Insofern hebt sich Ihr Bericht, Frau Ministerin, sehr wohltuend von anderen ab, aber wie gesagt: Es zählen die Taten, weniger die Worte, und in dem Sinne hoffe ich, dass Sie gerade die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher mit größtem Engagement verfolgen.

In diesem Sinne: Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.04

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić. – Ich erteile es Ihnen.