15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend eine Vereinbarung zwi­schen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rah­men des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Inter­reg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (1297 d.B. und 1398 d.B. sowie 10951/BR d.B.)

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Ing.in Isabella Kaltenegger. – Ich bitte um den Be­richt.