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Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Bei der vorliegenden Regierungsvorlage zu einer Artikel-15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Län­dern handelt es sich um einen zentralen Schritt zur korrekten Abwicklung und vor allem auch zur Kontrolle der EU-Kohäsionspolitik in unserem Land.

Die EU-Kohäsionspolitik wird auf Basis von EU-Verordnungen, die seit Juli 2020 vorlie­gen, im eigenen Wirkungsbereich der Mitgliedstaaten im Rahmen der bestehenden In­frastruktur, der institutionellen Strukturen umgesetzt. Das Bundesministerium für Land­wirtschaft, Regionen und Tourismus ist dabei für die Gesamtkoordination verantwortlich.

Sie wissen: Regional- und Strukturpolitik sind in Österreich kein eigener Kompetenztat­bestand des Bundes-Verfassungsgesetzes. Diesbezügliche Aufgaben werden in Öster­reich von mehreren zuständigen Bundesministerien und vor allem auch von den Bundes­ländern wahrgenommen. Daher bedarf es auch bei der vorliegenden Artikel-15a-Verein­barung dieses Beschlusses.

Seit dem Jahr 2000 werden die Rechte und Pflichten zur Umsetzung der EU-kofinan­zierten Regionalprogramme in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festge­legt. Die vorliegende Vereinbarung wurde jetzt über zwei Jahre mit allen involvierten Partnern auf Bundes- und Länderseite erarbeitet. Ich darf mich im Speziellen bei den Vertreterinnen und Vertretern der Länder und vor allem auch bei den Mitgliedern des Bundesrates bedanken, die an dieser Erarbeitung mitgewirkt haben.

Mit der Artikel-15a-Vereinbarung zum Verwaltungs- und Kontrollsystem haben wir auf drei Punkte besonderen Wert gelegt. Zum einen ist das die Zuständigkeit für gemäß EU-Verordnungen einzurichtende Organe des Verwaltungs-, Begleit- und Kontrollsystems, zum Zweiten sind es die Verfahrensbestimmungen und zum Dritten gilt es, die Verant­wortlichkeiten und Verfahren im Fall von finanziellen Berichtigungen zu klären.

Insgesamt beziehen wir uns auf drei entsprechende Fonds: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Just Transition Fund und den Europäischen Sozialfonds Plus.

Seit Beginn der Verhandlungen zu den EU-Verordnungen für die neue Programmpe­riode haben wir uns vor allem für eine Vereinfachung der Abwicklungsmodalitäten einge­setzt. Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ein schlankeres Berichtswesen, die Anrechenbarkeit vereinfachter Kostenabrechnungen sowie ein leistungsorientiertes Erstattungssystem erreichen konnten.

Ich darf mich noch einmal für die aktive Mitarbeit sehr herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

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