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Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Gäste vor den Bildschirmen! Das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz wurde im Zuge der Bildungsreform 2017 erlassen, um Innovationen im Bildungs­system zu fördern. Ich werde das vielleicht noch ein bisschen erklären, weil ja anschei­nend niemand weiß, worum es da geht. (Rufe bei der SPÖ: Na!)

Die Stiftung ist eine ausgegliederte Institution des Bildungsministeriums, sie soll einen Beitrag zur Anhebung der Innovationskompetenz und des Bildungsniveaus aller Alters­gruppen in Österreich leisten und sie soll Impulsgeberin sein. Das ist sie, indem sie ge­meinsam mit Privaten, deren Investitionen steuerbegünstigt sind, innovative Projekte fördert. Ein bisher durchgeführtes Projekt war zum Beispiel Motion4Kids, das ist ein Be­wegungsprojekt für SchülerInnen, das ihnen Freude an der Bewegung und gleichzeitig auch soziale Kompetenz vermittelt. Ein anderes Projekt ist Mintality, das junge Frauen für technische Berufe, in denen vor allem auch Fachkräftemangel herrscht, gewinnen will.

Derzeit können solche Projekte aber nur dann gefördert werden, wenn sich Bildungs­institutionen wie Kindergärten oder Schulen um diese Mittel bewerben (Bundesrätin Schumann: ... Parlament die Kontrolle!), also miteinander in einen Wettbewerb treten und Ausschreibungen gewinnen, was für alle Beteiligte ein sehr aufwendiger Prozess ist. Darüber hinaus konnte so bisher natürlich auch nicht gezielt ein bestimmtes Projekt unterstützt werden. Die kompetitive Ausschreibung soll daher nun um ein qualitätsgesi­chertes Verfahren erweitert werden – ein qualitätsgesichertes Verfahren!

Wie Kollegin Eder-Gitschthaler schon erwähnt hat, müssen die Kriterien natürlich objek­tiv bestimmbar und nachvollziehbar sein und sie bedürfen zusätzlich auch der Zustim­mung des Stiftungsrats, der den wissenschaftlichen Beirat hinzuziehen muss, außerdem sind sie öffentlich zu machen. Lassen Sie mich ein gutes Beispiel dafür bringen, wie die Stiftung mit dieser Erweiterung jetzt gerade sinnvoll eingesetzt wird: Bei diesem Projekt – es nennt sich 100 Schulen – 1 000 Chancen und ist ein Schulentwicklungsprojekt – geht es darum, die Chancengerechtigkeit in der Bildung zu erhöhen. Dabei wurden mittels einer Art Chancenindex Pflichtschulen mit ähnlich schwierigen strukturellen Gegeben­heiten ausgesucht, um deren Performance vergleichen zu können. Ziel ist es, Good-Practice-Modelle für mehr Bildungsgerechtigkeit zu finden. Der Chancenindex beachtet die Alltagssprache, soziökonomische Faktoren des Elternhauses und dessen Bildungs­hintergrund.

Ausgesucht worden sind 100 Volks- und Mittelschulen österreichweit, vor allem – nahe­liegend – in Bildungsräumen. Diese definieren nun die Probleme an der Schule selbst und suchen auch selbst nach Lösungen. Es ist ein spannender Bottom-up-Prozess, der von den Schulen selbst durchgeführt wird und damit aus der Praxis kommt, nämlich von den StakeholderInnen direkt, also von Eltern, SchülerInnen, Lehrkräften, DirektorInnen gemeinsam mit dem Schulqualitätsmanagement. Das von der Innovationsstiftung zur Verfügung gestellte Geld steht den Schulen für bedarfsorientierte Maßnahmen zur Ver­besserung der Chancengleichheit zur Verfügung.

Es geht da um Sozialarbeit, um Computerausstattung, um bessere Aufenthaltsqualität, um mehr Sprachunterricht, mehr Ausflüge oder einfach auch um ein Frühstück. Wissen­schaftlich begleitet wird das Projekt von der Uni Wien, die festhält, wie die Ressourcen an einem Schulstandort mit besonderen Herausforderungen konkret eingesetzt werden und wie sich das dann auf die Schulqualität auswirkt.

Mit diesem Projekt soll herausgefunden werden, was im Schulalltag verbessert werden kann und was Kinder brauchen, um besser lernen zu können. Natürlich sind es von den österreichweit etwa 5 500 Schulen nicht nur 100, die damit kämpfen, alle SchülerInnen auf einen guten Bildungsweg mitzunehmen. Daher ist es das Ziel, mithilfe dieses Pro­jekts die Chancengleichheit im Bildungsbereich in allen betroffenen Schulen zu erhöhen, denn aus dem Projekt mit diesen 100 Schulen und durch die Auswertung der wissen­schaftlichen Begleitung durch die Uni Wien können strukturelle Änderungen abgeleitet werden, die dann auf andere Schulen mit ähnlichen Bedingungen umgelegt werden können.

Ich ersuche daher um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung, welche die Innovation im Bildungsbereich nahe am Schulalltag fördert und zu mehr Gerechtigkeit, nicht nur in der Schule und bei der Bildung, sondern natürlich auch im späteren Leben, führt. – Vie­len Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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