18.09

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren, die Sie unserer Bun­desratssitzung noch beiwohnen! Ich stelle mir sehr oft die Frage – speziell heute, weil wir das Staatsbürgerschaftsgesetz ändern –: Was heißt es für österreichische Staatsbür­ger, für österreichische Staatsbürgerinnen, StaatsbürgerIn zu sein oder sein zu dürfen? Was bedeutet das für jeden Österreicher, für jede Österreicherin persönlich?

Eine Staatsbürgerschaft, egal, für welches Land, hat große Vorteile und ist mit Rechten, aber natürlich auch mit Pflichten verbunden. Ich persönlich – und ich denke, auch viele Landsleute – verbinde mit der österreichischen Staatsbürgerschaft natürlich auch viele persönliche Dinge: zum Beispiel Heimatverbundenheit, Zugehörigkeit zu einem Staat und zur Gesellschaft, vielleicht auch Sicherheit sowie in Österreich auch Wohlstand, Freiheit, vielleicht auch Dankbarkeit, in Österreich geboren zu sein – das ist ja nicht selbstverständlich –, und vieles, vieles mehr.

Bewusst wird einem das am ehesten, wenn man sich länger im Ausland befindet, auf­hält – egal, ob beruflich, während eines Studiums, auf Urlaub oder einfach, wie man so sagt, wenn man über den Zaun schaut und sich über das Land informiert, wo man gerade ist, und spürt: Österreich ist ein lebens- und liebenswertes Land, und dort daheim zu sein tut einfach gut.

Worum geht es heute? – Die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist deshalb so notwendig und wichtig, weil wir für Menschen, die vom Naziregime verfolgt wurden, und deren Nachkommen, die heute normalerweise österreichische Staatsbürger wären, wenn es nicht diese Zeit gegeben hätte, die Möglichkeit des Zugangs zur und die Be­antragung der österreichischen Staatsbürgerschaft schaffen. Ich finde, es ist ein sehr positives Zeichen und freue mich wirklich, dass dies ein gemeinsames Bemühen ist und heute, so hoffe ich, wie im Ausschuss auch hier im Bundesratsplenum große Zustim­mung findet.

Unter Tagesordnungspunkt 21 beschließen wir die Möglichkeit der Beantragung der ös­terreichischen Staatsbürgerschaft für staatenlos – man kann auch sagen: heimatlos – auf dem Gebiet unserer Republik geborene Menschen. In diesem Fall sollte entspre­chend der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Zeitraum auf drei – statt bisher zwei – Jahre nach Erreichung der Volljährigkeit erweitert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir, dass die personellen und finanziellen Mit­tel sichergestellt sind, und geben wir den Menschen, denen es bis heute versagt war, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, die Möglichkeit, sich besser zu inte­grieren und auch ein Stück Heimat zu spüren! – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.)

18.13

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. Ich erteile ihm das Wort.