18.13
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem: Liebe ZuhörerInnen! Ich darf vorwegnehmen, dass die SPÖ-Fraktion diesen beiden Gesetzesanträgen die Zustimmung erteilen wird, ganz einfach weil diese Anträge sinnvoll, wichtig und auch notwendig sind. Die Grundlage bildet ein Fünfparteienantrag – das ist sehr erfreulich –, und zwar geht es um die Anpassung von Sonderregelungen im Staatsbürgerschaftsrecht für Nachkommen von durch das NS-Regime Vertriebenen. Meine Vorredner haben das schon sehr gut ausgeführt, ich werde mich auf die Eckpunkte beschränken.
Diese Möglichkeit gibt es jetzt seit rund zwei Jahren, die Praxis hat aber gezeigt, dass dieses Gesetz Schwachstellen aufweist. Was ist nun diese Schwachstelle? – Es ist ganz einfach eine Formulierung im Gesetz, weil als formelle Voraussetzung die freiwillige Ausreise normiert ist. Wir wissen, was in dieser dunklen Zeit damals passiert ist. Es sind sehr viele Menschen ermordet worden und es wurden auch sehr viele Menschen ins Ausland deportiert, und genau für diesen Personenkreis war es eben nicht möglich, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das korrigieren wir jetzt.
In der Praxis wird das heißen, dass es vermehrt Anträge geben wird. Zuständig ist dafür die MA 35 der Stadt Wien. Es ist auch erfreulich, dass es hierzu einen Beschluss im Ausschuss des Nationalrates gab, dass diesen personellen und finanziellen Mehraufwand der Staat Österreich übernehmen wird und diese Mehrbelastungen nicht auf den Schultern der Stadt Wien liegenbleiben.
Ich bedanke mich bei allen Parteien, dass es möglich war, diesen gemeinsamen Gesetzesantrag auf den Weg zu bringen. Es ist eine kleine, aber wie ich glaube sehr wichtige Geste, auch im Sinne unserer historischen Verantwortung.
Unter TOP 21 geht es auch wieder um eine geringfügige Anpassung im Staatsbürgerschaftsrecht. Wir haben es ebenfalls schon erläutert bekommen: Es geht da um staatenlose Menschen, die ab dem 18. Lebensjahr einen erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft haben sollen. Wir hatten ein zweijähriges Zeitfenster und wir folgen jetzt einer Empfehlung der UN-Konvention, die sozusagen den Staaten empfiehlt, da auf drei Jahre zu gehen. Wir machen das sehr gerne und wir werden auch dazu unsere Zustimmung geben.
Vielleicht noch ein Aspekt: Die Praxis zeigt auch da, dass gerade dieser Personenkreis gar keine Kenntnis von dieser Möglichkeit hat, und deshalb würde ich auch die Behördenseite ersuchen, Anspruchsberechtigten Informationen und Aufklärung zukommen zu lassen.
Abschließend – ich glaube, darin sind wir uns einig –: Staatsbürgerschaft bringt Rechte und Pflichten mit sich. Ganz sicher leistet die Staatsbürgerschaft aber einen unverzichtbaren Beitrag zur Identitätsstiftung und Integration. Die Staatsbürgerschaft fordert und fördert die Identifikation mit unserem Land, mit unserer Kultur, und sie sorgt für ein Gefühl des Dazugehörens. Deshalb ist dieses Gesetz sehr wichtig und unterstützt diesen Integrationsprozess.
Wir werden beiden Anträgen zustimmen. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei der SPÖ.)
18.17
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort.