Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich darf den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz geändert wird, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. April 2022 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich darf auch über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-So­zialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz ge­ändert werden, berichten.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. April 2022 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Präsidentin Schwarz-Fuchs übernimmt den Vorsitz.)

Auch berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. April 2022 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich berichte ich über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 5. April 2022 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. Ich erteile ihm dieses.