15.06

Bundesrätin Barbara Tausch (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Extrem kurz werde ich es doch nicht machen, aber mit Kürze und Würze. Ein paar Dinge muss ich schon erwähnen, weil sie wichtig und erwähnenswert sind.

Ich würde diese Novelle so titulieren: Aus der Praxis für die Praxis!

Liebe Frau Schumann! Sie ist jetzt gerade nicht da, ich wollte sie aber bewusst ansprechen, weil sie gesagt hat, dass diese Regierung keine Frauenpolitik betreibt oder das nicht im Fokus hat. – Nein, das ist nicht so. Gerade dieses Gesetz setzt bewusst auch auf die Anliegen der Frauen und vor allem auf die Probleme, die die Ungleich­stel­lung betreffen. Das ist besonders hervorzuheben. (Beifall der Bundesrätin Mattersberger.)

Ja, der Gesetzentwurf ist ein richtiger Problemlöser geworden. Das entspricht auch unserer ureigenen Bestrebung als Politiker. Durch zahlreiche Gespräche, Schilderungen und Betrachtungen ist auf die realen Entwicklungen geschaut worden, und es sind auch gute Lösungen in Richtung eines modernen und zukunftsfitten Berufsstandes ent­­stan­den.

Was genau steckt hinter der Änderung der Notariatsordnung, der Rechtsanwaltsordnung und dem Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter? – Es sind zwei Blöcke, und zwar ist das die lange überfällige und notwendige Gleichstellung, und zum anderen ist das ein Update bei der Digitalisierung – ein Wort, das, finde ich, heute am meisten gesagt wurde und das das auch verdient.

Bezüglich Gleichstellung: Ich habe eingangs vom Betrachten realer Entwicklungen gesprochen. Blicken wir also aktiv hin, werfen wir kurz einen Blick auf die Situation ein paar Jahre zuvor: Bereits vor 20 Jahren waren 35 Prozent der Rechtsanwalts­an­wär­terInnen Frauen. Mittlerweile sind es fast die Hälfte. Also man kann sagen, die Ver­hältnisse in der Gesellschaft widerspiegelnd sind es fifty-fifty Männer und Frauen.

Schauen wir nun noch genauer hin, wie viele dann tatsächlich auch den Beruf ergreifen: Von den knapp 6 600 RechtsanwältInnen, die ihren erlernten Beruf auch tatsächlich praktizieren, sind nur 23 Prozent Frauen. In Anbetracht der langen Ausbildung ist das wirklich enttäuschend wenig.

Warum ist dem so? – Wir haben es schon gehört: Ausschlaggebend ist die Tatsache, dass sich Frauen während ihrer Karenzzeiten aus der Liste der Anwälte streichen lassen mussten. Das war weder zeitgemäß noch sinnvoll. Die vorliegende Novelle macht der familienfeindlichen Handhabung endgültig den Garaus. Mit dieser Novelle soll nun bei Geburt, Adoption oder Pflege eines Kindes der Rechtsanwaltsberuf für zwei Jahre ruhend gestellt werden können. Der betreuende Elternteil – und damit meine ich auch die Väter – kann dadurch in der Liste der Rechtsanwälte eingetragen bleiben. Damit bleibt die Kammermitgliedschaft aufrecht, und es können Beitragszeiten für die Alters­versorgung erworben werden, was auch ganz wichtig für die Frauen ist. Mit diesem Schritt geht es auch, wie schon erwähnt, in Richtung einer echten Gleichstellung von Mann und Frau und einem Möglichmachen von Familie und Beruf.

Bezüglich Digitalisierung: Welche Änderungen, welche Verbesserungen bringt dieses Update? – Da gibt es zum einen die Hybridlösung, und mit dieser Hybridlösung bei den digitalen Urkunden wird der Realität Rechnung getragen, denn noch nicht allen Vertrags­parteien ist eine elektronische Signatur möglich. Es könnte aber auch allgemein tech­nische Probleme geben.

Den Parteien bietet sich also die Möglichkeit, händisch oder auch elektronisch eine Unterschrift zu leisten. Diese Änderung steigert die Flexibilität bei der Errichtung von digitalen Notariatsakten und bei der Beglaubigung von elektronischen Signaturen beziehungsweise händischen Unterschriften auf ursprünglich digitalen Urkunden.

Was kam, um zu bleiben, weil es sinnvoll und wirklich hilfreich ist, sind die Video­kon­ferenzen. Mit dem Gesetz wird nun die Möglichkeit geboten, im Alltag der Kammer­tätigkeit bei Bedarf Onlinesitzungen abzuhalten.

Alles in allem kann man zusammenfassend sagen, dass in Abstimmung mit den Staats­behörden und dem Justizministerium eine wirklich praxisnahe Novelle gelungen ist. Es ist gelungen, den Beruf der Rechtsanwälte gerechter und familienfreundlicher sowie moderner und digital fitter zu gestalten. Ich freue mich über Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

15.11

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile ihr das Wort.