15.18
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Zusammengefasst geht es in diesem Gesetz darum: Solange Maßnahmen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz getroffen werden können und somit Auswirkungen auf den Gerichtsbetrieb möglich wären, soll es Ausnahmeregelungen für die Justiz geben.
Gleich vorweg: Wir werden Einspruch erheben, denn all diese Maßnahmen sind ganz einfach nicht mehr nötig, und unnötige Dinge lehnen wir ab. Noch dazu sind auch Maßnahmen dabei, die die Qualität im Rechtsbereich, also in der Gerichtspraxis, mindern.
Wenn es sinnvolle Maßnahmen, sprich gute Lösungen in manchen Bereichen, gibt, dann haben Sie von der Regierung den Mut und diskutieren Sie diese Maßnahmen offen an! Dann kann man auch darüber reden, diese vielleicht ins Dauerrecht zu übernehmen. Die Politik, die Sie derzeit machen – ein Hinauszögern, einen Sonderstatus schaffen –, ist nicht Fisch und nicht Fleisch, und sie ist fernab der Realität. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Wasch-mir-den-Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass-Politik lehnen wir ganz klar ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Vizepräsident Günther Novak: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr das Wort.