15.19

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen vor den Bildschirmen. Niemand von uns weiß, wie sich die Pandemie im Herbst entwickeln wird, und niemand kann die Zukunft verlässlich voraussagen und die Pandemie für beendet erklären. Derzeit dürfen wir aufatmen, das kann aber trügerisch sein. Daher ist es wichtig, Regelungen befristet bis Ende des Jahres aufrechtzuerhalten, die auf eine Pandemiesituation, wie wir sie letztens hatten, eingehen können.

Haben wir das Glück, dass uns dieses Jahr die Pandemie mit ihren lebensbedrohlichen Auswirkungen nicht so stark erwischt, dann werden auch die Sonderbestimmungen nicht schlagend. Die verlängerten Maßnahmen sind also nicht zwingend, sondern gehen darauf ein, vulnerable Gruppen – auch und gerade im Bereich der Justiz – zu schützen. Das ist wichtig, damit Verfahren ohne Verzögerungen durchgeführt werden können, denn Prozesse sind – wir wissen das alle – für alle Beteiligten extrem anstrengend und sollten so schnell wie möglich abgewickelt werden. Da helfen natürlich die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters. Wie uns im Ausschuss schon Sektionschef Kathrein erläutert hat, geht es auch darum, nicht dauerhaft von den hohen Standards in der Zivilprozess­ordnung, die auf die Unmittelbarkeit des Verfahrens vor dem Richter oder der Richterin abzielen, und auch nicht von denen der unmittelbaren Versammlungen im Gesellschafts­recht abzugehen. Daher sind die digitalen Möglichkeiten der COVID-19-Justiz-Begleit­gesetze nur ausnahmsweise und befristet mit einer Sunsetklausel bis Ende des Jahres anzuwenden.

Herr Spanring hat es angesprochen: Manche dieser Regelungen könnten sich aber durchaus bewährt haben, und daher wird derzeit mit den betroffenen Stakeholdern evaluiert, was da aus den Erfahrungen mitgenommen und in Dauerrecht überführt werden kann. Bis Ende des Jahres wird es dazu einen Vorschlag geben, voraussichtlich auch – und das war den KollegInnen von der SPÖ wichtig – für die Gebührenbefreiung bei Unterhaltsvorschüssen, wobei zusätzlich für das nächste Jahr eine Unterhaltsreform geplant ist, die derzeit auch diskutiert wird. Sie wird – auch das hat Herr Sektionschef Kathrein betont – einen starken Fokus darauf legen, die Interessen der Kinder zu stärken. Worum geht es da konkret? – Es geht darum, Kinderarmut zu verhindern.

Die Opposition fordert immer wieder und auch heute, dass Regelungen jetzt und sofort vorgelegt werden, am besten gestern, aber langfristig effektive Gesetze brauchen eine gewisse Vorlaufzeit, um unterschiedliche Perspektiven einzunehmen und verschiedene Sachverhaltsmöglichkeiten zu prüfen, um das Gesetz adäquat in den Rechtskanon einzuarbeiten. Daher freue ich mich auf Ihre Dialogbereitschaft und danke für Ihre Geduld. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

15.22

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Kollege Sebastian Kolland. – Bitte, Herr Bundesrat.