17.01

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Florian Tursky, MBA MSc: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie! Wir diskutieren heute, wie bereits erwähnt wurde, zwei Gesetzentwürfe. Zum einen jenen, der aufgrund einer EU-Verordnung betreffend Anpassungen im Bereich der privaten Altersvorsorge notwendig geworden ist, und zum anderen einen, in dem es um die Erholung der Kapitalmärkte nach der Covid-Krise geht.

Beim paneuropäischen privaten Pensionsprodukt, kurz Pepp, handelt es sich um ein freiwilliges Produkt der persönlichen Altersvorsorge, das aufgrund einer EU-Verordnung seit dem 22.3.2022 angeboten wird. Dadurch werden natürlich auch bei uns Rechts­anpassungen in den Bereichen Registrierung, Herstellung, Vertrieb und natürlich auch Beaufsichtigung von privaten Altersvorsorgeprodukten notwendig. Wie bereits erwähnt, geht es da insbesondere um die Absicherung und Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Mit dem zweiten Gesetzentwurf wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, um den Kapitalmarkt zu stärken. Es ist dabei, wie schon erwähnt, besonders wichtig, den Abbau der Büro­kratie und des Verwaltungsaufwandes voranzutreiben. Natürlich geht es auch um die Lockerungen von Informationspflichten, aber, und das ist mir wichtig, das Schutzniveau für Kleinanleger und Privatkunden wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Als Digitalisierungsstaatssekretär möchte ich eine Kleinigkeit dazu besonders hervor­heben, nämlich dass die standardmäßige Kommunikation in Zukunft elektronisch vor sich gehen soll. Das bedeutet aber nicht, dass die analoge ausbleiben soll. Alle, die nach wie vor analog kommunizieren wollen, können das natürlich tun. Die elektronische Form bringt natürlich auch eine Entlastung und auch eine effizientere und schnellere Kom­munikation. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.03