17.27

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Ich möchte noch kurz die Motivationslage zu dieser Novelle beleuchten, die ja nicht unmaßgeblich auf unsere Initiative hin zustande gekommen ist, weil der freie Zugang zu den Universitäten extrem wichtig ist. Er ist meiner Meinung nach eine der wichtigsten bildungs- und sozialpolitischen Errungenschaften der Zweiten Republik überhaupt. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich stamme aus einer ökonomisch sehr einfachen Arbeiterfamilie, noch dazu am Land. Ohne gebührenfreie Universitäten hätte ich definitiv nie eine Chance gehabt, zu studieren. Das war jedenfalls einmal eine Voraussetzung. Trotzdem kostet ein Studium immer noch sehr viel Geld. Für viele junge Leute ist es nach wie vor trotz freiem Zugang nicht leicht zu studieren. Sie müssen nebenher arbeiten und sind auf Stipendien angewiesen oder beides gleich­zeitig, wie das zum Beispiel auch bei mir war.

Deswegen gilt natürlich immer noch, dass eine effektive Stipendienvergabe zentral für eine Durchlässigkeit im Bildungssystem ist, damit jungen Menschen, die ökonomisch aus nicht so guten Verhältnissen kommen, der Bildungsweg bis hin zu den Universitäten offensteht. Das ist eben wirklich mehr als eine akademische Debatte – wenn wir schon bei den Universitäten sind –, weil genau diese Durchlässigkeit ein ganz wichtiger Kit für die Gesellschaft ist, dass eben nicht nur Kinder aus vermögenden oder zumindest gutbürgerlichen Verhältnissen die Chance haben, die höchstmögliche Bildung zu ge­nießen, die die Voraussetzungen für sehr viele entsprechende Positionen in der Privat­wirtschaft und natürlich im öffentlichen Sektor ist.

Ich finde, das ist eine wichtige Bereicherung, denn diese Leute bringen andere Lebens­erfahrungen mit. Sie wissen, wie es ist, einfach leben zu müssen und sich im Leben selber durchzuschlagen. Ich kann mich noch gut an die Debatten in meiner Studienzeit mit Kollegen, die ganz andere und komfortablere Voraussetzungen hatten, als ich sie hatte, erinnern. Genau dieser Austausch tut uns sehr gut.

Es ist damit auch eine Frage der Gerechtigkeit. Und gerecht ist eine Gesellschaft nur, wenn sie allen Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Bildung ermöglicht. Des­wegen ist uns das so wichtig und deswegen war es uns ein großes Anliegen, diese Novelle des Studienförderungsgesetzes auf die Reihe zu bringen.

Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein, da ist ja eigentlich alles gesagt worden. Es sind Sätze erhöht worden, aber es ist eben auch strukturell vieles besser geworden. Jetzt kann man immer noch über die Höhe diskutieren, aber es ist schon etwas gelungen. Also das ist jetzt nun wirklich nicht nichts. Das sehen wir auch, wenn wir nur auf den ökonomischen Aspekt schauen. Die Stipendien um bis zu 12 Prozent zu erhöhen bedeutet im Durchschnitt 1 100 Euro für alle BezieherInnen, die es betrifft, und – seien Sie mir nicht böse! – 1 100 Euro sind schon ein Geld.

Nicht zu vergessen, wenn es jetzt um Teuerungsausgleichsmaßnahmen geht: Die Studienbeihilfebezieher haben explizit automatisch Zugang zum Teuerungsausgleich. Auch das ist ja dezidiert so gemacht worden und auch von uns eingebracht worden. Das sind auch schon 300 Euro, das nicht vergessen, bitte!

Es ist sehr wohl auch schnell reagiert worden. 2017 war die letzte Novelle. Jetzt gibt es die Teuerungsprobleme, und jetzt ist die Novelle da. Die vorvorige Novelle, vor 2017, hat zehn Jahre gebraucht.

Es profitieren viele Studentinnen und Studenten davon, 3 000 kommen überhaupt neu in den Genuss. Ich finde, das ist schon etwas, und die 70 Millionen Euro im Jahr sind auch etwas.

Auch wenn mehr immer besser wäre – no na, das wäre uns auch lieber gewesen –: Ich finde, dazu kann man trotzdem stehen. Es ist schon so, dass auf die jungen Leute, die studieren, definitiv nicht vergessen wurde, weil das immerhin die Menschen sind, die einen beträchtlichen Teil zur Gestaltung des künftigen Gemeinwesens beitragen wer­den. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrätin Tausch.)

17.31