15.16
Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream und auch hier im Hohen Haus! Kommen wir vielleicht wieder zurück zum Tagesordnungspunkt: Wir haben schon gehört, es geht um die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes. Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen sollen zukünftig durch einen arbeitsmedizinischen Fachdienst unterstützt werden, das soll heißen – Kollege Schwindsackl hat das schon ausgeführt –, dass bestimmte Gesundheitsberufe, wie beispielsweise Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger und -pflegerinnen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen und so weiter, zu arbeitsmedizinischen Fachdiensten ausgebildet werden können und die Aufgaben der Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen in den Betrieben unter Anleitung und Aufsicht dieser erfüllen können.
Wie gesagt, sie müssen dafür speziell ausgebildet werden, das heißt, es bedarf natürlich einer Zusatzausbildung im Bereich der Arbeitsmedizin. Warum ist dieser Schritt erforderlich? – Das haben wir auch schon kurz gehört: Es gibt derzeit schon einen Fehlbedarf von rund 500 Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen in Österreich, in Zukunft wird sich diese Situation auch noch weiter verschärfen, nicht zuletzt wegen der Altersstruktur der jetzigen Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen und der dadurch zu erwartenden Pensionierungen sowie natürlich auch wegen der gleichzeitig wachsenden Wirtschaft und des dadurch steigenden Bedarfs.
Was aus meiner Sicht da noch sehr wesentlich ist, ist, dass sich die Arbeitsmedizin auch in Zukunft mit neuen Aufgaben und neuen Themenbereichen wird auseinandersetzen müssen. So werden zum Beispiel mobile Arbeitsplätze, Homeoffice oder Tätigkeiten in Dienstleistungsunternehmen ebenso wie der Umgang mit leistungsgeminderten Personengruppen ein breites Betätigungsfeld liefern. Ich denke, gerade diese Bereiche verlangen von der Arbeitsmedizin schon jetzt eine stärkere Kooperation mit anderen Fachdisziplinen. Ich denke, dass da der arbeitsmedizinische Fachdienst auch eine gute Hilfe und eine Ergänzung sein kann, zum Beispiel denke ich dabei an Beschäftigte in einem Bürobetrieb, in dem dann auch ein Physiotherapeut oder eine Physiotherapeutin präventiv tätig werden darf.
Gerade die neuen Herausforderungen der sich rasch ändernden Arbeitswelt mit komplexer werdenden physischen und psychischen arbeitsbedingten Belastungen erfordern mehr denn je die langfristige Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung, die eben nicht nur eine gesetzliche Anforderung ist, sondern eine tragende Säule im ArbeitnehmerInnenschutz ist. Ich glaube, dass der arbeitsmedizinische Fachdienst mithilft, diese Betreuung zukünftig sicherzustellen.
Genauso wie beim Fachkräftemangel generell ist es natürlich nur ein Teil der Lösung, auch im Bereich der Arbeitsmedizin braucht es selbstverständlich eine ganze Reihe von Maßnahmen. Es hat da auch schon teilweise Initiativen von der Regierung gegeben, um mehr Medizinerinnen und mehr Mediziner für die Arbeitsmedizin zu begeistern.
Ich denke, wir sind uns alle einig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen gute und gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz und erfolgreiche Unternehmen brauchen gesunde und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen finde ich persönlich es auch sehr schade, dass die SPÖ da nicht mitgehen kann. Ich kann auch die große Aufregung nicht ganz nachvollziehen, denn das Ganze ist – wie wir schon gehört haben – ja auch mit Zustimmung der Gewerkschaft erfolgt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.20