15.38
Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Zusehende via Livestream! Liebe Kolleginnen und Kollegen und auch liebe Zuseher hier auf der Galerie! Ich fange jetzt auch bei TOP 8 an, wie meine Vorredner. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das war jetzt für mich schon sehr beeindruckend, diese Panikmache. (Bundesrätin Steiner-Wieser: ... Panikmache!)
Bei der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte handelt es sich ja eigentlich – wie wir gehört haben – um eine Novelle zum Ausländerbeschäftigungs- und Fremdenrecht, und ja, diese Novelle soll es den österreichischen Betrieben ermöglichen, leichter und rascher Zugang zu Fachkräften aus Drittstaaten zu erhalten. Aus persönlicher Erfahrung und auch aus vielen Gesprächen, die ich mit Kolleginnen und Kollegen vor allem im KMU-Bereich geführt habe, kann ich Ihnen sagen: Wir können im Moment nicht einmal mehr von einem Fachkräftemangel sprechen, sondern eigentlich sind wir schon – quer durch alle Branchen – bei einem Arbeitskräftemangel angelangt.
Kollegin Eder hat es gesagt: Wir haben jetzt die niedrigste Arbeitslosenquote seit 14 Jahren. Ich glaube, beim AMS sind ungefähr 141 000 offene Stellen, die nicht besetzt werden können, gemeldet, und jeder weiß, dass Unternehmen nicht alle Stellen beim AMS einmelden. Das heißt, die wahre Anzahl an nicht besetzten Stellen ist wesentlich höher.
Ich kann Ihnen auch aus eigener Erfahrung sagen: Es ist eher umgekehrt, der Wettbewerb ist aufseiten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sodass sie sich im Prinzip aussuchen können, zu welchem Betrieb sie wechseln. Sie müssen ihre Arbeitskräfte ordentlich entlohnen, und zwar weit über den Kollektivverträgen – das kann ich Ihnen auch sagen –, denn ansonsten sind sie übermorgen woanders. (Beifall des Bundesrates Preineder.) Das ist natürlich unabhängig davon, wo diese Menschen herkommen. Ich glaube, das ist auch sehr wesentlich. (Bundesrätin Gerdenitsch: Es geht um die gesamten Bedingungen, nicht nur um Entlohnung! Mir fehlt ein bisschen der grüne Anstrich!) Wir halten also noch einmal fest: Wir haben in Österreich einen gravierenden Fachkräftemangel, egal ob in der Pflege, im Tourismus, in der Industrie; wo wir auch hinschauen. Es ist ein flächendeckendes Problem.
Es wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern, das wissen wir auch. Schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung kann sich das nicht ändern. Das heißt, wir brauchen einen geordneten Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland – das ist einfach Fakt. (Bundesrat Schennach: Nicht: ich will! Ich verlange, muss man sagen!)
Was zählt jetzt eigentlich zu den wichtigen Neuerungen? Ich glaube, das sollten wir auch noch einmal festhalten: Einerseits geht es um den dauerhaften Arbeitsmarktzugang für registrierte Stammsaisonniers, die zumindest zwei Jahre lang jeweils mehr als sieben Monate beispielsweise im Tourismus oder in der Landwirtschaft Saisonarbeit geleistet haben. Andererseits gibt es jetzt auch die zusätzliche Möglichkeit, Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen für sechs Monate zu beschäftigen. Was auch sehr wesentlich ist, ist der Entfall der Gehaltsgrenzen für Studierende. Das ist eine wichtige Maßnahme, die verhindern soll, dass internationale Studierende nach ihrem Abschluss das Land sofort wieder verlassen.
Selbstverständlich wird die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte allein nicht den Fachkräftemangel beseitigen, das wäre illusionär. Es wird selbstverständlich weitere Maßnahmen brauchen, beispielsweise die Lehre wieder attraktiver zu machen oder auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich denke, da sind wir in diesem Haus sicher auch in Zukunft noch gefordert, aber die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.
Ich möchte jetzt aber auch noch die Gelegenheit nutzen, kurz ein paar Worte zu TOP 7 zu sagen, über den wir heute auch abstimmen, und zwar geht es da um die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Eigentlich geht es darum, die EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 2020 in österreichisches Recht zu übertragen. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, einerseits angemessene Arbeitsbedingungen und Schutz für die Lkw-Fahrer und Lkw-Fahrerinnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr, aber auch fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen innerhalb der EU zu schaffen.
Diese fairen Bedingungen müssen selbstverständlich entsprechend kontrolliert werden. Deshalb wird in diesem Bundesgesetz auch eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, ob es um die Festlegung besonderer Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Meldeverpflichtungen geht, um die Bereithaltung bestimmter Unterlagen im Fahrzeug oder auch um Bestimmungen in Zusammenhang mit der Amtshilfe bei Nichtübermittlung von Unterlagen.
Diese Novelle beruht auf einer weitgehenden Einigung der Sozialpartner, und ich denke, das gilt es auch anzuerkennen. ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber haben genauso auf Augenhöhe an einer akzeptablen Umsetzung dieser zugegebenermaßen sehr komplexen EU-Richtlinie für die österreichischen Transportunternehmen und die Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen mitgearbeitet. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.43
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort.