12.52
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in dieser Debatte heute zum ersten von zwei Malen mit Tierschutz und Tiertransport. Wir haben ja in einer halben Stunde noch einmal eine Debatte darüber, wenn es um die Gesetzesbeschlüsse geht. Ich nutze die Gelegenheit, um die Novelle, die heute auf der Tagesordnung steht, ein bisschen mit dem zu vergleichen, was das erfolgreiche Tierschutzvolksbegehren 2019 an Forderungen gestellt hat.
Positiv an der Novelle, die heute noch auf der Tagesordnung steht, sind zum Beispiel die Änderungen im Geflügelbereich, also das sinnlose Kückentöten wird beendet, und Biodiversitätsweiden werden eingeführt. Dann gibt es in diesem Gesetz gemischt zu beurteilende Elemente: die berühmt-berüchtigten Vollspaltenböden, die ab 2023 in Neubauten nicht mehr erlaubt sind und bis Ende 2039 überall ausgetauscht werden müssen. Das war bekanntlich längst überfällig. Vom Tierwohl her hätten wir einen früheren Termin bevorzugt. Selbst die AMA will ab 2032, also sieben Jahre vorher, kein Gütesiegel mehr an Betriebe mit Vollspaltenböden vergeben. Allerdings muss man natürlich berücksichtigen, dass die Ställe riesige Investitionen sind und abbezahlt werden müssen, wobei man auch bei den Übergangsbestimmungen mehr auf das Alter hätte abstellen können. Man hätte mehr differenzieren können und nicht nur einen Stichtag heranziehen müssen.
Daran zu kritisieren ist auch, dass dieses Vollspaltenbödenverbot nur bei Schweinen gilt, wobei Schweine ja nicht die einzigen Tiere sind, in deren Ställen das so verbaut ist. Es betrifft auch nicht Vollspaltenböden generell, sondern nur die unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche, wobei im Gesetz nicht genau definiert ist, was damit gemeint ist. Dann kommt noch dazu, dass die Verordnung erst 2028 kommen soll. Bis dahin gibt es Rechtsunsicherheit, und erst ab dann wird bekannt sein – aber vielleicht noch gar nicht entwickelt –, was dann ab 2040 der Mindeststandard werden soll. Bei solch langen Vorlaufzeiten sollte das wirklich besser gehen.
Wir fordern daher, dass man die Verordnung früher vorlegt, und für die Zwischenzeit andere Maßnahmen, die das Tierwohl in den Fleischbetrieben, die die Vollspaltenböden noch abbezahlen müssen, verbessern, wie zum Beispiel Stroh oder Spielzeug.
Als negative Punkte in der Novelle möchte ich einige Dinge besonders hervorheben. Es gibt zu wenig Fortschritt bei den Tiertransporten. Das wurde heute auch schon gesagt. Es gibt nicht genügend Fortschritt bei der Anbindehaltung, weil das Aus ja nur für die permanente Anbindehaltung normiert wird, und es ist auch ein großer negativer Punkt, dass Ferkel weiterhin ohne Betäubung kastriert werden dürfen.
Schließlich ein Punkt, der in diesem Gesetz komplett fehlt, aber auch ein wichtiger Punkt des Tierschutzvolksbegehrens war: der gesamte Haustierbereich. Dieser wurde ausgelagert, und es wurde uns versprochen, dass uns diese Vorlage dann im Herbst präsentiert werden wird. Allerdings wird dadurch die Tierqual unnötig verlängert. Es gibt nämlich eine Reihe von Maßnahmen, auf die man sich eigentlich schon geeinigt hat und die man jetzt sofort schon hätte setzen können. – Vielen Dank.
12.55
Vizepräsident Günther Novak: Zur Abgabe einer abschließenden Stellungnahme hat sich nochmals der Herr Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.