13.37

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehr­te Zuseherinnen und Zuseher! Die Pflegereform ist uns allen ein großes Anliegen, denn der herrschende Pflegenotstand, der sich in Personalmangel und Überforderung zeigt, ist leider Realität.

Herr Kollege Kornhäusl hat es schon gesagt: Wir gehen heute einen wirklich wichtigen Schritt, einen großen Schritt. Es braucht aber in Zukunft sicher noch weitere riesige Schritte, denn es ist ein weiter Weg. Wir haben heute schon die Zahlen zum demogra­fischen Wandel gehört.

Ich persönlich bin wirklich sehr froh, dass wir heute dieses sehr große Paket beschließen können und damit auch die Weichen stellen, um den Pflegenotstand zu beseitigen. Die vier Gesetzesvorlagen, die wir heute beschließen werden, sind wichtig im laufenden Reformprozess. Es haben zwar schon einige RednerInnen vor mir dazu gesprochen, aber ich möchte jetzt ein bisschen auf die Details der verschiedenen Gesetze eingehen.

Da sind zunächst das Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss- und das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, die beide finanzielle Anreize im Pflegeberuf schaffen sollen, einerseits in der Ausbildung und andererseits durch eine Entgelterhöhung für das be­schäftigte Pflege- und Betreuungspersonal. Dazu werden nun den Bundesländern finan­zielle Mittel zur Verfügung gestellt. Wer sich für eine Pflegeausbildung entscheidet, soll demnach einen Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 600 Euro erhalten, sofern er oder sie nicht bereits andere Leistungen zum Beispiel aus dem Arbeitslosenversicherungsge­setz bezieht. Generell sollen Beschäftigte in Pflege- und Betreuungsberufen ein höheres Entgelt erhalten, um eine bessere einheitliche Bezahlung sicherzustellen, auch um Zu­satzleistungen, welche sich aus Kompetenzverschiebung ergeben, abzudecken. Ziel beider Maßnahmen ist es, dass sich Menschen für den Pflegeberuf entscheiden und diesen auch längerfristig ausüben wollen.

Stichwort: Aufwertung der Pflegeassistenzberufe. Das führt uns nun zur vorliegenden Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes. Diese soll die Tätigkeitsbereiche von Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz erweitern. Dabei wird einem Wunsch von Ländern und Trägern nachgekommen. Hintergrund sind die zunehmende Personalnot und die Schwierigkeiten, insbesondere im Bereich der Langzeitpflege, diplomiertes Per­sonal zu bekommen. Konkret sollen Pflegeassistenzen in Zukunft mit Ausnahme von Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut- oder Blutbestandteilen Infusionen an- und abschließen dürfen.

Der Ab- und Anschluss laufender Infusionen bezieht sich auf ein kurzfristiges Unterbre­chen der gegenwärtig in Verabreichung befindlichen laufenden Infusion zum Zwecke zum Beispiel des Toilettengangs oder von pflegerischen Maßnahmen, weil auch das eine zeitliche Erleichterung darstellen wird. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkei­ten sollen im Rahmen der bestehenden Ausbildung vermittelt beziehungsweise durch Fortbildung erworben werden.

Die Pflegeassistenz soll in Zukunft subkutane und periphervenöse Verweilkanüle legen und auch wechseln dürfen. Da ist die fachliche Einschätzung, dass der Berufsgruppe dieses Risiko zumutbar ist, da sie auch eine venöse Punktion zur Blutabnahme durch­führen darf. Auch da gibt es eben den Hinweis auf das Erlernen der neuen Fertigkeiten in Aus- und Fortbildung.

Die Kritik, dass es sich dabei um eine Aushöhlung der fachlichen Standards handelt, ist meiner Meinung nach nur bedingt berechtigt. Immer mehr Tätigkeiten des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege müssen zwangsläufig, eben aus einer Notsituation heraus von den Assistenzberufen mitübernommen werden, um den laufen­den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Ja, und schließlich noch eine Novelle des Bundespflegegeldgesetzes als Teil der Re­formschritte. Sehr erfreulich ist, dass die erhöhte Familienbeihilfe nicht länger auf das Pflegegeld angerechnet wird. Die weiteren Neuerungen betreffen insbesondere die Un­terstützung für pflegende Angehörige. So soll es in Zukunft Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen, die sich mit Themen wie Sturzvermeidung, Umgang mit demenzieller Beeinträchtigung oder Körperpflege befassen, geben. Auch pflegerischer Mehraufwand in der Pflege von Menschen mit schweren geistigen und psychischen Beeinträchtigun­gen soll durch eine pauschale Erschwerniszulage abgegolten werden. Dabei wird insbe­sondere an die Pflege von Menschen mit Demenz gedacht.

Insgesamt werden wir mit diesen Reformschritten einerseits durch die monetäre Aner­kennung und andererseits durch die Aufwertung der Kompetenzen die prekäre Situation in der Pflege lindern und abfedern.

Ja, wir beschließen heute einen sehr großen Schritt, weitere werden folgen. Wichtig ist es an dieser Stelle, insbesondere im Bundesrat zu sagen: Auch die Bundesländer sind in der Pflicht. Arbeiten wir zusammen an einer nachhaltigen Verbesserung der Pflege im Sinne aller Menschen in diesem Land! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.42

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Jo­hannes Rauch. Ich erteile ihm dieses.