17.54

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was heute zur Beschlussfas­sung ansteht, ist ja in Wirklichkeit kein Gesetz, das viel aussagt über diese neue Institu­tion. Es ist ein Provisorium, es ist ein Gesetz, in dessen letztem Paragrafen drinsteht, dass es dann außer Kraft tritt, wenn quasi das richtige Gesetz beschlossen wird und in Kraft tritt. In diesem Gesetz wird nämlich noch überhaupt nichts über die Strukturen und die sonstige Wirkungsweise der Universität, die dann so genannt wird, festgelegt, sondern es ist in Wirklichkeit ein Vehikel. Es geht darum, dass eine Rechtsform für eine Institution geschaffen wird, die Fördermittel bekommt und die vor allem einen Gründungskonvent und einen Gründungspräsidenten bekommen soll.

Jetzt denke ich mir: Eine Institution in Linz, die eine Technische Universität sein soll – da gibt es doch etwas in Linz? Die Universität Linz hat nämlich bereits eine Technisch-Natur­wissenschaftliche Fakultät. Die Universität Linz hat darüber hinaus das Linz Institute of Technology. Es gibt eine Fachhochschule in Oberösterreich mit einem Standort unter an­deren in Linz, die auf Informatik spezialisiert ist. Die Frage ist daher: Warum wird da son­derrechtlich eine Institution geschaffen, auf deren Fassade Universität stehen soll, die aber in Wirklichkeit keine Universität ist? Es ist weder Fisch noch Fleisch, es ist weder eine Uni­versität nach dem Universitätsgesetz, noch ist es eine postgraduale Einrichtung wie das IST Austria, das ein eigenes Gesetz hat – ein Gesetz übrigens, das auch nicht viel länger ist als dieses Gesetz, das heute beschlossen werden soll, in dem allerdings schon alles drinsteht, was man für die Errichtung braucht.

Das, was heute beschlossen werden soll, ist etwas Unausgegorenes. Es stellt sich die Frage, warum es so eilig gehen musste, warum ein anderer Weg gewählt wurde als beim IST Austria. Dort wurde zuerst überlegt, wie das Ganze ausschauen soll, wer die Propo­nentinnen und Proponenten sind. Man bindet alle Stakeholder ein, man macht eine Be­gutachtung des Errichtungsgesetzes und dann macht man ein Gesetz, in dem schon alles drinsteht. Der Weg des IDSA ist ein komplett anderer.

Die Frage ist: Warum wird dieser Weg gewählt? Warum braucht man das überhaupt? In Wirklichkeit handelt es sich bei diesem Institut um ein Steckenpferd der ÖVP Oberöster­reich, die jeweiligen Koalitionspartner – im Bund die Grünen, in Oberösterreich die Frei­heitlichen – machen gute Miene zum bösen Spiel. Es handelt sich um ein Regionalpro­jekt, das im Oberösterreich-Wahlkampf geboren wurde, und jetzt müssen das eben alle umsetzen, inklusive Ihnen, der Sie damals auch noch nicht im Amt waren.

Was besonders störend ist: Wir hatten in Österreich schon einmal so eine Quasi-Univer­sität, die auch nicht ganz so geheißen hat. Damals hat sie Universitätszentrum für Weiter­bildung geheißen, und auf der Fassade ist Universität gestanden. Das war die Donau-Uni­versität Krems. Die wurde mit 1.1. sinnvollerweise in das Universitätsgesetz eingegliedert. Da haben wir diese Extrawurst beseitigt, und jetzt soll in Linz etwas Neues gebaut werden.

Ich habe heute als Literaturhinweis etwas mitgebracht. (Der Redner weist auf das vor ihm auf dem Rednerpult liegende gebundene Exemplar.) Das ist meine juristische Dis­sertation aus 2004 zum Thema Universitätsautonomie und Mitbestimmung. (Bundesrat Schennach: Oh!) Ich habe mich also akademisch mit dem Thema Universitätsorganisa­tion befasst. Sie hat auch einen rechtshistorischen Teil, der Sie vielleicht interessiert, und einen zeitgenössischen verwaltungsrechtlichen Teil. Daher stellen sich mir eine gan­ze Menge von Fragen, wenn etwas, das sich Universität nennt, errichtet werden soll, die werden aber alle durch dieses Gesetz nicht beantwortet. Es steht zwar im Gesetzentwurf drinnen, dass bestimmte Prinzipien wie zum Beispiel die Wissenschaftsfreiheit, die Ein­heit von Forschung und Lehre und so weiter berücksichtigt werden sollen, aus dem Ge­setzestext kann man aber überhaupt noch nicht erkennen, ob diesen Prinzipien entspro­chen wird. Das würde man dann alles erst in dem in weiterer Folge zu beschließenden Gesetz erkennen.

Die wesentlichen Punkte nämlich, die zeigen, ob Wissenschaftsfreiheit besteht, sind: Wird an dieser Uni eine Venia verliehen? Durch wen? Gibt es Habilkommissionen, ein Habilitationsverfahren, gibt es ein Berufungsverfahren für die Professorinnen und Pro­fessoren? Gibt es Mitbestimmung für die Universitätsangehörigen? Das ist auch ein we­sentlicher Punkt: In einer echten Universität gibt es Angehörige und nicht, wie in diesem Konstrukt, das hier geschaffen werden soll, privatrechtliche Verträge zwischen der Ein­richtung und den Studierenden. Wie schaut es mit den Curricula aus? Wie werden sie erstellt? Sind dort auch die verschiedenen universitären Kurien in die Erstellung der Cur­ricula eingebunden? Wie funktioniert die Wahl des Rektors beziehungsweise der Rek­torin? Sind dort auch die universitären Kurien eingebunden? (Bundesrat Schennach: Und: Wer akzeptiert die Abschlüsse?) – Das alles steht in diesem Gesetz nicht drinnen, das ist einem weiteren Gesetz vorbehalten. (Präsidentin Schumann übernimmt den Vor­sitz.)

In der Gründungsphase – wir wissen nicht, wie lang sie dauern wird – gibt es ein Organ, das so ziemlich alles bestimmen kann, das darüber entscheidet, wie die Curricula aus­schauen – dieses Organ macht den Vorschlag, aber ohne seinen Vorschlag passiert nichts –, das sämtliche Lehrbefugnisse erteilt: der Gründungspräsident. Es ist also eine ziemlich monokratische Struktur. Es gibt keine Mitbestimmung, es gibt kein Selbstergän­zungsrecht. Insofern verdient diese Institution nicht den Namen Universität. Eine weitere Frage ist: Wie schaut es mit Studierendenrechten aus?

Quasi die Spitze, an der man sieht, wie unausgegoren diese ganze Geschichte ist, ist die Finanzierung. Das Geld – wir haben es heute auch schon gehört – für die Grün­dungsphase der Universität soll aus Ihrer Ministerreserve kommen. 23 Prozent der Mi­nisterreserve sind für diese sogenannte Uni TU Linz, für das IDSA, reserviert. Aber, wie Jürgen Klatzer vom ORF heute geschrieben hat, § 12 Abs. 10 des Universitätsgesetzes verpflichtet Sie dazu, dass Sie diese Ministerreserve ausschließlich für die im Universi­tätsgesetz aufgezählten Universitäten ausgeben können. (Bundesrat Schennach: Ge­nau!) Das heißt, Sie müssen erst wieder diese Verrenkung machen, dass Sie dieses Geld der Uni Linz widmen, die dann dazu verpflichtet wird, es weiterzugeben. Dieses Gesetz ist unausgegoren, es ist ein Steckenpferd der ÖVP Oberösterreich. Wir stimmen daher nicht zu. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Martin Polaschek. Ich erteile es ihm.