12.23

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Wir alle hoffen, dass wir die zum Schutz der Gesund­heit notwendigen Lockdowns hinter uns lassen können, und zwar auch im Sin­ne unseres Budgets und vor allem unserer Wirtschaft. Finanziell wurde die Bevölkerung und wurden die Unternehmen mit schnellen und umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen, Wirtschaftshilfen und Kurzarbeit aufgefangen. Es gab wenige Insolvenzen, die Produktion konnte aufrechterhalten und die Ar­beitslosigkeit kleingehalten werden.

Das sind die Gründe, warum wir hinsichtlich Wirtschaftswachstum zu den Besten in der EU gehören. Wirtschaftshilfen sind aber öffentliche Gelder, und was mit öffentlichem Geld gemacht wird, sollte von der Bevölkerung nach­vollzogen werden können. Das nennen wir Transparenz. Diese brauchen wir und die Bevölkerung, um informiert demokratisch handeln zu können.

Heute geht es um die schon vor dem Sommer von der Regierung angekündigte Transparenz betreffend die Vergabe von Coronahilfen. Wir beschließen heute eine erweiterte gesetzliche Grundlage dazu, und zwar erweitert in dem Sinn, dass Coronahilfen ab 100 000 Euro bereits in der EU-Transparenzdatenbank of­fengelegt wurden, nun aber jede Person auch Einsicht nehmen können soll, wel­che Unternehmen und Betriebe von der Cofag beziehungsweise AMA eine Unterstützung von kumulierten 10 000 Euro pro Jahr als Wirtschaftshilfe vom Bund erhalten haben. Dabei geht es um den Ausfallsbonus, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz auch für Land- und Forstwirtschaftsbe­triebe.

Einsicht nimmt man über das Transparenzportal, das eine gesamtösterreichische Förderdatenbank darstellt. Sie vereint die Förderungen von Bund und Ländern, und damit kann sie sehr gut für die Koordinierung und Steuerung des För­derungswesens eingesetzt werden. Es wurden auch schon bisher vor allem vom Bund Förderdaten eingespeist, die bisher aber nur von den Gebietskörper­schaften abgerufen werden konnten. Der Zweck war unter anderem, dass keine doppelten Förderungen ausbezahlt werden. Das sollte aber auch zur ad­ministrativen Erleichterung dienen, da auf die notwendigen Daten der Förder­werber:innen zugegriffen werden konnte.

Mit der heutigen Gesetzesänderung sollen nun allen Personen unter Wahrung strenger Datenschutzrichtlinien – wir haben es schon gehört – Überblicksdaten, wer wie viele Hilfen bekam, zur Verfügung gestellt werden. Da es sich dabei um private Unternehmen handelt, greift das Recht auf Datenschutz, und das muss natürlich mit dem öffentlichen Interesse, wie mit Steuergeld verfahren wird, abgewogen werden. Das öffentliche Interesse im Sinne einer budgetä­ren Relevanz ist bei höheren Beträgen – das sagen auch der Rechnungshof so­wie der EuGH – gegeben, bei geringeren Beträgen wiegt das öffentliche In­teresse weniger als der Datenschutz, daher werden Daten erst ab 10 000 Euro im Transparenzdatenportal veröffentlicht.

Leider das ist jetzt ein kleiner Exkurs  melden noch nicht alle Länder und Gemeinden alle Förderungen ein. Der administrative Aufwand scheint zu Beginn zu groß zu sein. Da aber nachzuschärfen wäre von großem Vorteil für Trans­parenz, Übersicht, Kontrolle und Missbrauchsvermeidung.

Schaut man zukünftig in diese Datenbanken, wird man auch sehen können, wie der Großteil der finanziellen Unterstützung durch die Regierung ausgesehen hat. Wir haben zuerst schon eine schöne Darstellung erlebt. 14 Milliarden Euro – und das ist nicht nichts, würde Werner Kogler sagen – an Förderungen werden offengelegt, die in den schweren Zeiten der Pandemie allein von der Cofag ausbezahlt wurden. In manchen Monaten wurden – der Herr Finanzminister hat es im Nationalrat gesagt – an die 100 000 Anträge behandelt, mehr als 1,3 Millionen Anträge wurden genehmigt, 75 Prozent dieser Anträge wurden binnen 14 Tagen, 90 Prozent binnen 43 Tagen zur Auszahlung gebracht. Das ist schnelle und umfangreiche Hilfe der Regierung an die wirtschaftstreiben­de Bevölkerung, an Arbeitgeber:innen und dient zur Aufrechterhaltung der In­frastruktur und der Produktion. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Ein guter Nebeneffekt der Transparenzdatenbank ist, dass man an ihr auch ablesen kann, wie viel getan wurde. Und das ist alles andere als die von SPÖ und FPÖ immer wieder, wie auch heute, zu Unrecht vorgeworfene beziehungswei­se unterstellte Untätigkeit der Regierung. Das bringt die Politik in Misskredit und erschüttert zudem das Vertrauen in die Regierung, und das aus rein machtpoli­tischen und alles andere als konstruktiven Gründen. (Bundesrat Kovacs: Da­für seid ihr schon selbst verantwortlich!)

Das Wichtige am Transparenzdatenbankgesetz ist, dass es eine öffentliche Kontrollmöglichkeit bringt, die es so noch nie gegeben hat. Daher ist es eigentlich unverständlich, dass die SPÖ hier nicht zustimmt.

Aus Sicht des Budgetdienstes werden die vorgeschlagenen Regelungen wesentlich zur Erhöhung der öffentlichen Transparenz beitragen. Für Transpa­renz in der öffentlichen Verwaltung zu sorgen ist uns ein sehr großes Anlie­gen, denn es geht dabei nicht nur um den Umgang mit Steuergeld und die Nach­vollziehbarkeit der Verwaltung durch die Bevölkerung, sondern es geht auch um die Bewusstseinsänderung in der Verwaltungsarbeit selbst. Beides führt zu einer gesteigerten Legitimität und Effizienz der Verwaltungsarbeit. Staatli­ches Handeln öffentlich prüfbar zu machen ist ein wichtiger Pfeiler unserer De­mokratie, und genau diese wollen wir ja stärken, vor allem in Zeiten, in denen die Demokratien in einigen europäischen Staaten aufgrund von intransparentem staatlichem Handeln gefährdet sind.

Ja, die Transparenzregelungen mögen noch nicht perfekt sein, sie sind aber jedenfalls ein großer und wichtiger Schritt in Richtung eines verantwor­tungsvollen und dem Allgemeinwohl dienenden Handelns der Verwaltung und verdienen Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

12.30

Präsidentin Korinna Schumann: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Magnus Brunner. Ich erteile es ihm.