10.08
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte noch kurz auf zwei Aspekte eingehen.
Zum Aspekt mit der ordentlichen Angelobung: Ich beziehe mich da auf eine Information der Präsidentschaftskanzlei, die natürlich alles rechtlich sauber geprüft hat. Die Aussage ist sehr klar: Ich bin am 18. Mai als Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus angelobt worden. Es hat in der Folge eine Änderung des Bundesministeriengesetzes gegeben. Hier im Bundesrat ist das am 13. Juli beschlossen worden. Dieser Beschluss hat zur Folge gehabt, dass Kompetenzen aus meinem Ressort in andere Ressorts abgewandert sind. Es hat eine Namensänderung gegeben, doch diese Änderung führt nicht dazu, dass eine neuerliche Angelobung notwendig ist. Das ist die Rechtsauskunft der Präsidentschaftskanzlei, die dafür verantwortlich ist. Ich habe volles Vertrauen in die Rechtsmeinung dieser Expertinnen und Experten.
Zu einem zweiten Punkt vielleicht noch, weil es Kollege Kovacs angesprochen hat: Natürlich haben wir derzeit eine unglaubliche Teuerung zu stemmen. Die belastet auch die Land- und Forstwirtschaft. Wir haben deswegen auch gezielt Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft aufgelegt, vor allem zur Abfederung der hohen Betriebsmittelpreise, die es zu verkraften gibt.
Ich möchte anführen, damit Sie sich auch ein Bild machen können: Es gibt die sogenannte temporäre Agrardieselrückvergütung von 7 Cent pro Liter. Das sind 30 Millionen Euro, die werden nächstes Jahr zur Abfederung der gestiegenen Dieselpreise ausgezahlt.
Wir haben das 110-Millionen-Euro-Versorgungssicherungspaket, das ebenso die Betriebsmittelpreise, die Energiekosten, aber auch die gestiegenen Kosten von Düngemitteln und Futtermitteln abfedern soll. Die Auszahlung erfolgt vor Weihnachten.
Es hat die Unterstützung für den geschützten Anbau in Wien gegeben. Die Glashäuser sind ja aufgrund der hohen Energiekosten sehr unter Druck. Diese Unterstützung in der Höhe von 9 Millionen Euro wurde bereits Ende September ausgezahlt.
Es kommt jetzt in den nächsten Tagen – wir werden die Ausarbeitung abschließen – ein sogenannter Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft. Das ist ein Paket neben der Stromkostenbremse. Das soll wiederum Betriebe unterstützen, die einfach aufgrund der hohen Stromkosten unter Druck geraten. Ziel ist es, dass die Lebensmittelversorgung gesichert wird.
Abschließend noch der Aspekt mit der CO2-Bepreisung: Diese gilt ja seit 1. Oktober 2022. Für die Land- und Forstwirtschaft wurde mit dem Koalitionspartner eine sogenannte CO2-Rückvergütung ausverhandelt. Das, was über die CO2-Bepreisung draufkommt, wird für die Land- und Forstwirtschaft rückvergütet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)
10.10
Präsidentin Korinna Schumann: Die Aktuelle Stunde ist nun beendet.