13.37

Bundesrat Florian Krumböck, BA (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im vorigen Tagesordnungspunkt über die Erhöhung der Pensionen für die Älteren und Ältesten bei uns in Österreich gesprochen. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage, die den Werterhalt der Pensionen sichert. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Die automatische Inflationsanpassung, die die Pensionistinnen und Pensionisten – zu Recht – erhalten, gibt es in vielen anderen Bereichen aber nicht, und genau das werden wir heute ändern, geschätzte Kolleginnen und Kollegen.

In Zukunft bekommen nicht nur die Älteren und Ältesten, sondern auch die Jungen und Jüngsten im Land gemeinsam mit ihren Eltern eine Wertsicherung. Das ist nicht nur echte Hilfe bei der anhaltenden Teuerung, sondern das ist strukturell festgeschriebene Generationengerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Sie wissen, worum es geht, und Sie haben es auch in der Rede davor gehört – lassen Sie mich aber für die Zuseher:innen noch einmal ausführen, welch großen Schritt wir heute setzen: Ab 1. Jänner 2023 werden verschiedenste Sozial- und Unterstützungsleistungen, allen voran Familienleistungen, jährlich an die Teue­rung angepasst, sie behalten damit ihren Wert. Das betrifft Krankengeld, Reha­bilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld und Studienbei­hilfen. Es betrifft weiters die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, den Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld und den Familienzeitbonus. Eben­so gilt das für Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe. All diese Wertan­passungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind gekommen, um zu bleiben.

Lassen Sie mich genau bei diesem Punkt bleiben: Wenn Familien für uns einen großen gesellschaftlichen Wert haben, wie eigentlich alle Parteien hier im Hohen Haus immer wieder sagen und betonen, dann müssen wir ihnen diesen Wert auch geben. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.)

Die Bundesregierung und wir hier im Parlament tun genau das, und darauf können wir stolz sein – nicht nur wir Bundesrät:innen in den Regierungs­fraktionen, sondern alle Bundesrätinnen und Bundesräte, die dieser Änderung heute zustimmen! Warum? – Weil wir nicht nur von Werten reden, sondern sich das Gesagte auch in bare Münze umrechnen lässt, etwa für die im Schnitt 83 400 Neugeborenen pro Jahr.

Wie komme ich darauf? – Lassen Sie mich da ein Beispiel anführen. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) – Frau Kollegin Steiner-Wieser, vielleicht neh­men Sie das Beispiel auch mit: Stellen wir uns eine Sankt Pöltner Familie vor – sei es eine Salzburger Familie, wenn Ihnen das näher ist –, die am 1.1.2023 ein Kind bekommt. Über einen Zeitraum von 18 Jahren wird die Familie für dieses Kind nach derzeitigem Modell knappe 27 930 Euro an Familienbeihilfe kriegen, 12 614 Euro Kinderabsetzbetrag und 1 000 Euro Schulstartgeld – nach derzei­ti­gem Modell! Das sind insgesamt 41 540 Euro in diesen 18 Jahren, wenn man mit dem aktuellen Stand rechnet.

Mit der heutigen Gesetzesänderung sprechen wir – bei einer angenommenen Inflation von 2,5 Prozent, wir sind damit weit unter dem aktuellen Wert, es war beim Rechnen ehrlicherweise einfacher, wenn wir über diese 18 Jahre hinweg einen Inflationsschnitt von 2,5 Prozent nehmen, und der Effekt wird größer, wenn die Inflation höher ist (in Richtung Bundesrätin Steiner-Wieser), also nicht so böse schauen! (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser) – für dasselbe Kind von insgesamt 35 960 Euro Familienbeihilfe, über 16 000 Euro Kinder­absetz­be­trag und fast 1 300 Euro Schulstartgeld. Das sind insgesamt 53 342 Euro.

Wer nicht so schnell mitrechnen kann – Sie haben es nicht mitgeschrieben, Frau Bundesrätin, aber ich sage es Ihnen –: Für dieses Kind ist es ein Plus von 11 800 Euro, das es sonst nicht hätte, und ich glaube, das ist es auch wirklich wert, zu erwähnen. Beim zweiten Kind ist die Rechnung natürlich noch größer. Da sprechen wir dann sogar von insgesamt 28 530 Euro, die dieser Werterhalt für die Familie bringt.

Aber es verwundert ja wenig, wie das heute so abläuft. Sogar in einer Diskus­sion, in der alle dafür sind, werden wir heute von der Opposition sehr kritische Stimmen hören. Das sei Ihnen unbenommen (Rufe bei SPÖ und FPÖ: Danke!), also machen Sie es denn auch! Sie müssen sich ja eh selbst dafür verantworten.

Ich finde das aber schade, und ich bin froh, dass man zumindest zu Hause in Niederösterreich noch ein politisches Miteinander findet, denn das, was hier in Wien passiert, ist, dass eine Regierung in Krisenzeiten historische Reformen liefert und dass die Opposition genau das kritisiert, was in der Vergangenheit von ihr selbst gefordert worden ist, und ich finde das richtig, richtig seltsam. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Familienleistungen ...!)

Nichtsdestotrotz können wir heute stolz darauf sein, denn wir werden damit einen echten Unterschied zum bisherigen Leben von ganz vielen Familien in diesem Land schaffen. Wie gesagt wird der Effekt sogar noch größer, je höher die Teuerung ist. Wir unterlegen damit unsere gesellschaftlichen Werte mit handfesten monetären Werten und sorgen auch in Zeiten von Krisen dafür, dass junge Menschen Ja zu einer eigenen Familie sagen können. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

13.42

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Gruber-Pruner. – Bitte Frau Bundesrätin.