10.20

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit dem Budgetbegleitgesetz ja wieder ein Sammelgesetz mit 22 Artikeln, über die wir auch nicht getrennt abstimmen können. Deswegen möchte ich auszugsweise kurz erläutern, welchen Gesetzesbeschlüssen – wären sie separat – ich eigentlich hätte zustimmen können und welche ich auf jeden Fall ablehnen würde.

Zu Artikel 2, Zukunftsfonds-Gesetz: Also im ausdrücklichen Gegensatz zur Position der Freiheitlichen oder des Kollegen Hübner finde ich es gut, dass dieser Zukunftsfonds nicht endet, sondern weiterhin jährlich dotiert wird, weil diese Projekte tatsächlich Zukunftsprojekte sind.

Zu Artikel 3, Tabaksteuergesetz: Da spreche ich mich dagegen aus, weil das eine unstimmige Regierungsvorlage ist. Was auf jeden Fall fehlt, sind Überlegungen, was die Harm Reduction betrifft, also die Gefährdungs- oder Schädigungsreduk­tion, und was sehr stark fehlt, ist der Aspekt der Suchtprävention. Unter die­sem Aspekt würde nämlich nur eine deutliche Steuererhöhung etwas bringen. In Wirklichkeit wird bei diesem Gesetz die Steigerung der Tabaksteuer abge­flacht, es geht also genau in die entgegengesetzte Richtung.

Zum Kommunalinvestitionsgesetz: Das ist im Wesentlichen positiv, allerdings bleiben einige Fragen offen. Es ist gut, dass es einen Zweckzuschuss gibt und dass Investitionen in Energieeffizienz, in den Umstieg auf Erneuerbare und zur Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen finanziert werden. Es sind also gezielte Mittel für eine Energietransformation, allerdings fehlen dazu noch detaillierte Richtlinien, und die Frage ist: Was passiert mit den Gemeinden, die diese Umstellung bereits aus eigener Initiative jetzt schon gemacht haben?

Im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, Artikel 8, sind auch positive und negative Teilaspekte drinnen. Positiv zum Beispiel: zusätzliches Geld für die Pflegeausbildung und die Fortführung der Lehrlingsförderungen. Die Neufi­nanzierung erfolgt dann nicht durch den Bund, sondern durch den Insol­venzentgeltsicherungsfonds.

Große Probleme bestehen allerdings auf der einen Seite beim SWF-Fonds, der darin finanziert wird. Der ist intransparent. Allerdings gibt es weiterhin jähr­liche Mittel dafür.

Aus Sicht einer gesetzgebenden Körperschaft auch sehr schwierig: die Verord­nungsermächtigung, dass die Obergrenze des Kurzarbeitsförderungsgeset­zes nicht mit einer gesetzlichen Bestimmung erhöht werden könnte – falls man draufkommt, dass sie nicht ausreicht –, sondern dass eine Verordnungser­mächtigung erteilt wird, die es erlaubt, diese Fördergrenze vorbei am Gesetz­geber unbegrenzt zu erhöhen. Allein deswegen müsste man bereits da­gegenstimmen.

Großer Sprung zu Artikel 15, Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts – das wird den Herrn Staatssekretär besonders in­teressieren –: Das ist ein sehr positiver Punkt. Dem würde ich auch alleine zu­stimmen.

Im Bundes-Jugendförderungsgesetz, im Bundesmuseen-Gesetz und im Bundestheaterorganisationsgesetz gibt es im Wesentlichen Valorisierungen. Wir fordern schon einige Zeit, dass diese Beträge regelmäßig valorisiert werden. Jetzt werden sie zumindest einmalig erhöht, das ist ein Schritt in die richtige Rich­tung. Besser wäre es natürlich, wenn das automatisch passieren würde.

Zum Umweltförderungsgesetz, Artikel 21: Positiv, weil es sinnvolle Investitionen sind, die allerdings in der Höhe noch unzureichend sind. Es sind auch noch offene Fragen, zum Beispiel ob es eine Bedarfsschätzung gab, wie es zu diesen 2,9 Milliarden Euro im Transformationsfonds kommt.

Jetzt schließlich zum wesentlichen Knackpunkt dieses Sammelgesetzes, weswegen auch die Frau Bundesministerin hier ist, zum Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz: Grundsätzlich halten wir eine längerfristige Finanzie­rung der Landesverteidigung für positiv, dieses Gesetz bringt das allerdings nicht auf die Reihe. In Wirklichkeit bekommen wir hier lediglich Zahlen prä­sentiert, wiewohl wir eigentlich Strategien bräuchten.

In den Erläuterungen zum Gesetz steht richtigerweise, dass es Sicherheit nur in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gibt. Allerdings sagen Sie, Frau Bundesministerin, praktisch bei jedem GSVP-Projekt, dass die Neutra­lität verhindert, dass wir uns daran beteiligen könnten. Solange wir keine Strategie haben, ist eine gesicherte Finanzierung ein Paradoxon. Wir sichern eine Finanzierung, allerdings bleibt offen, wofür.

Wir könnten einem Finanzierungsgesetz zustimmen, das es erlaubt, bereits beschlossene Beschaffungen über eine vom Beschaffungszeitraum vorgegebene Periode zu finanzieren – damit könnte man Großprojekte langfristig finan­zieren und garantieren –, aber einfach eine Regierung eines zukünftigen Natio­nalrats fünf Jahre in der Zukunft mit einer vorgegebenen Zahl zu belasten, ist undemokratisch.

Das österreichische Bundesheer kann seine Aufgaben wegen einer veralteten Doktrin, aber auch wegen zu vieler Aufgaben, die übernommen wurden und im Gegensatz zur Verfassung stehen, nicht erfüllen. Die Lösung wäre erstens eine Kombination aus einer neuen Sicherheitsdoktrin im europäischen Verbund, zweitens eine Beendigung der verfassungswidrigen Assistenzeinsätze – Stichwort Pistenpräparierung am Hahnenkamm – und drittens eine Mitteler­höhung, angepasst an die neuen Aufgaben.

Es ist demokratiepolitisch bedenklich, dass zukünftige Regierungen bezie­hungsweise das Parlament heute durch ein Finanzierungsgesetz gebunden wer­den sollen, da das Budget von 2027 nicht heute festgelegt werden kann. Da müssen erst die Wählerinnen und Wähler darüber entscheiden. Wir würden Ja zu einem Gesetz sagen, das heute beschaffte Systeme über den Beschaf­fungszeitraum ausfinanzieren lässt, aber wir sagen Nein dazu, wenn eine Regie­rung heute einer möglicherweise völlig anders zusammengesetzten in fünf Jahren Zahlen vorgeben will.

Es gibt ein zusätzliches Problem, das darin besteht, dass es Diskrepanzen zwischen dem Gesetzestext und den Erläuterungen gibt, zum Beispiel bei den Milizübungen und den Budgetzielen, die nicht im Gesetz stehen, sondern nur in den Erläuterungen. Wir sind gegen eine Gesetzgebung auf diesem Weg durch die Hintertür. Wir sagen nicht Nein zu mehr Verteidigungsausgaben, wir würden Ja sagen zu einem besseren Gesetz als diesem. – Danke. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

10.27

Präsidentin Korinna Schumann: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Tanner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.