12.42

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine liebe Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehende hier im Hohen Haus und auch via Livestream! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um in der aktuellen Debatte auf ein paar Punkte einzugehen, die meiner Meinung nach noch nicht ausreichend diskutiert worden sind.

In Tagesordnungspunkt 3, wir haben es schon ein paarmal gehört, geht es – Gott sei Dank, wir beschließen es mit breiter Zustimmung – um eine beachtliche Aufstockung der Sportförderung von derzeit 80 Millionen Euro auf 120 Millio­nen Euro. Das ist, das muss man wirklich dazusagen, tatsächlich ein Rekord­budget für den Sport.

Was wird da gefördert? – Selbstverständlich geht es auf der einen Seite um die Förderung des Spitzensports, um damit für österreichische Athletinnen und Athleten die Möglichkeit zu schaffen, Topleistungen zu erbringen. Im Spitzen­sport ist aber auch das Thema Gleichstellung sehr wesentlich, denn Team­sport, das muss man sagen, ist in Österreich noch immer sehr stark männerdominiert. Deshalb wurde von unserem Sportminister Werner Kogler beispielsweise das Programm Dream Teams ins Leben gerufen. Es ist ein Impuls, um Strukturen aufzubauen, damit Frauenligen in Österreich auch in den Mannschaftssportarten gezielt gefördert werden, damit Frauenteams die Möglichkeit bekommen, zum internationalen Spitzenfeld aufschließen zu können.

Auf der anderen Seite geht es in der Sportförderung aber selbstverständlich auch darum, den Breitensport zu unterstützen, damit sich alle Menschen, die in unserem Land leben, in ihrer Freizeit sportlich betätigen können. Das ist nicht nur für die physische Gesundheit wesentlich, sondern auch für die psychische. Und was für mich persönlich, als Mutter von zwei Kindern, auch ganz wesentlich ist, weswegen ich es nicht unerwähnt lassen möchte: Es gibt erstmals einen Etat von 3,5 Millionen Euro für das bundesweite Ausrollen der täglichen Bewegungseinheit. Das ist in meinen Augen ein Meilenstein. Viele haben davon gesprochen, jetzt wird das endlich umgesetzt. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

In Tagesordnungspunkt 5 geht es, das haben wir auch schon kurz gehört, um die Erhöhung der Basisfinanzierung für das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft um 2 Mil­lionen Euro. Das Bundesforschungszentrum für Wald untersucht mit wissen-schaftlich fundierten Methoden die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes sowie die durch den Klimawandel verschärften Naturgefahren. Es geht darum, den Wald zu nutzen, zu schützen und gleichzeitig die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten.

Was dabei auch wirklich sehr wesentlich ist, ist, dass das Bundesforschungs­zentrum für Wald seit Jahrzehnten auch Waldschutzgebiete betreut. In Kärnten ist es beispielsweise das Naturwaldreservat Thalraut in den Ossiacher Tau­ern, das einen besonderen Artenreichtum aufweist. Im ungefähr 1,3 Hektar gro­ßen Gebiet reihen sich Rotbuchen der verschiedensten Altersklassen anein­ander, abgestorbene Bäume bieten neuen Lebensraum für Pilze, Insekten, Flech­ten, Amphibien und Vögel. Das Bundesforschungszentrum für Wald leistet damit einen wertvollen Beitrag dazu, unsere Wälder klimafit und nachhaltig zu machen. Das sollte hier auch nicht unerwähnt bleiben.

Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 enthalten ebenfalls sehr wesentliche Änderungen, nämlich jene zum Ausfuhrförderungsgesetz und zum Ausfuhrfi­nanzierungsförderungsgesetz. Wir beschließen die Verlängerung um wei­tere fünf Jahre beziehungsweise auch die Höhe des Haftungsrahmens, der mit 40 Milliarden Euro bestehen bleibt.

Das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen in Österreich eine wesentliche Unterstützung, denn die Vorlaufkosten und Risiken beim ersten Schritt über die Grenze sind nicht zu unterschätzen. Daher ist es wirklich zwingend erforderlich, den österreichischen Unternehmen unterstützend zur Seite zu stehen, und zwar sowohl beim erstmaligen Export als auch bei der Erschließung neuer Märkte. Genau das gewährleisten das vorliegende Aus­fuhrförderungsgesetz und das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz.

Für die österreichische Wirtschaft, das wissen wir, ist der Export von Waren und Dienstleistungen ein wesentlicher Faktor. Im Jahr 2021 wurden Waren im Wert von rund 165 Milliarden Euro aus Österreich exportiert. Damit stiegen die Ausfuhren deutlich gegenüber dem Vorjahr, sie erreichten einen neuen Höchststand. Der Export sichert in Österreich 1,4 Millionen Arbeitsplätze. Was für mich da auch sehr wesentlich ist, ist, dass auch der Klimaschutz für Österreich eine Chance im Export sein kann, das sieht man, wenn man sich den Umwelttechniksektor in unserem Land genauer anschaut.

Die Klima- und Umwelttechnologie hat das Potenzial, als Motor für die österrei­chische Exportwirtschaft zu fungieren. Im Umwelttechniksektor kommen 89 Prozent des Umsatzes aus dem Export. Das schafft nachhaltige und zukunfts­sichere Arbeitsplätze in unserem Land, und daher bin ich sehr froh, dass diese beiden Gesetze hier wieder mit breiter Zustimmung beschlossen werden.

Ich möchte jetzt auch noch kurz auf Tagesordnungspunkt 10 eingehen: Wir haben schon gehört, der umfasst eine Reihe von Gesetzesnovellen, die größtenteils Klarstellungen und technische Änderungen betreffen. Besonders hervorzuheben ist da aus meiner Sicht eine Regelung im Zusammenhang mit Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern und auch Einpersonenun­ternehmen, darunter fallen in Österreich rund 20 000 Betriebe. Seit 2020 gibt es in Österreich die Möglichkeit für Kleinunternehmerinnen und Kleinunter­nehmer, im Bereich der Einkommensteuer eine Pauschalierung in Anspruch zu nehmen, sofern die jährlichen Umsätze nicht mehr als 35 000 Euro netto be­tragen.

Mit der vorliegenden Novelle wird diese Umsatzgrenze ab 2023 auf 40 000 Euro angehoben. Warum ist diese Erhöhung wesentlich? – Wir verhindern damit, dass Kleinunternehmer:innen und Einpersonenunternehmen aufgrund von Um­satzzuwächsen, die alleine durch die Inflation verursacht wurden, aus der Kleinunternehmer:innenpauschalierung herausfallen. Die kleinen Unternehmen brauchen die Möglichkeit zur Pauschalierung sehr dringend, denn sie bedeu­tet für sie eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung.

Die Erhöhung, die wir heute hier beschließen, entlastet gezielt sehr kleine Betriebe und Einpersonenunternehmen, für die es besonders schwierig ist, die gestiegenen Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Ich ersuche daher um die Zustimmung zu diesen Tagesordnungspunkten. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

12.49

Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Markus Steinmaurer. – Bitte, Herr Bundesrat.