14.36

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle­gen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir sind tatsächlich schon im dritten Coronawinter, und das Nationale Impfgremium hat seine Empfehlung für die Coronaschutzimpfung aktualisiert. So wurden mittlerweile unter anderem der Proteinimpfstoff von Sanofi und der Variantenimpfstoff für Kinder ab fünf Jahren von Biontech/Pfizer in die Empfehlung aufgenommen.

Zudem wurde konkretisiert, dass eine fünfte Impfung derzeit noch nicht allgemein empfohlen wird, sondern nur für Risikogruppen und Personen ab 60 Jahren – und ja, um einen möglichst guten Schutz während der kalten Jahreszeit zu gewährleisten, empfehlen die Expertinnen und Experten weiterhin dringend den Abschluss der Grundimmunisierung. (Zwischenruf der Bundes­rätin Steiner-Wieser.) Dafür sind drei Dosen sowie die Auffrischungsimpfung not­wendig. (Zwischenruf des Bundesrates Leinfellner.)

Damit diese Information über die wichtige Grundimmunisierung die Menschen erreicht, wurden teilweise bereits Erinnerungsschreiben versandt, der Kollege hat es schon gesagt. Die Datenschutzbehörde hat allerdings die bisher geltende Rechtsgrundlage als dafür unzureichend eingestuft, und das wird nun heute korrigiert.

Auf dieser neuen Grundlage soll daher die unterbrochene Versendung von Erinnerungsschreiben vervollständigt werden, und ich kann es nun erwähnen, weil im Gesundheitsausschuss die Frage aufgetaucht ist und wir heute Morgen diese Information nachgereicht bekommen haben: Mit Stand 29.11. wa­ren 281 706 Briefe ausständig. Zu beachten ist dabei eben auch, dass täg­lich auch erste Immunisierungsserien abgeschlossen werden, deshalb ist diese Zahl nicht auf den Tag genau.

Über diese unterbrochene Versendung hinaus sind derzeit keine weiteren Versendungen geplant. Übrigens sind, weil das oftmals fälschlicherweise gesagt wird, Erinnerungsschreiben für Auffrischungsimpfungen der vierten oder fünften Dosis nicht davon betroffen. Für die gibt es nämlich bereits eine Rechts­grundlage, und die ist von der Datenschutzbehörde auch nicht beanstandet worden. Ebenso nicht umfasst sind die Schreiben an Ungeimpfte – das sei auch an dieser Stelle noch kurz erwähnt. Solche Schreiben sind auch weiterhin nicht geplant.

Die heutige Änderung ist daher aus meiner Perspektive äußerst sinnvoll und vor allem notwendig, ich ersuche daher um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.38

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Steiner-Wieser. – Bitte, Frau Bundesrätin. (Bundesrat Schennach: Eine schnelle Debat­te ist das! – Bundesrat Schreuder: ... keine Garantie übernehmen!)