14.13

Bundesrat Daniel Schmid (SPÖ, Tirol): Geschätzte Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Werte Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleg:innen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und via Livestream! Zur umfassenden Landesverteidigung gehört nach Artikel 9a der österreichischen Bundesver­fassung die militärische Landesverteidigung, welche dem österreichischen Bundesheer obliegt. Diese ist nicht nur die Kernaufgabe des Bundesheers, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil unserer Neutralität, nur leider hat dies mit der Wirklichkeit nicht mehr viel zu tun, denn das Bundesheer kann seinen verfassungsmäßigen Auftrag, das Land militärisch zu verteidigen, nicht mehr erfüllen.

Es wäre schon vor Jahren geboten gewesen, die Bedingungen für unsere Streitkräfte so zu gestalten, dass das Heer die verfassungsmäßige Aufgabe, eben die militärische Landesverteidigung, auch erfüllen kann. Stattdessen wurde das Bundesheer über Jahrzehnte systematisch kaputtgespart. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der fpö.)

Lag das Heeresbudget 2004 noch bei 0,8 Prozent des BIP – und das war wenig! –, so lag es mit 24. Februar 2022, an jenem Tag, an dem Russland den Krieg gegen die Ukraine begonnen hat, bei lediglich 0,6 Prozent des BIP. Sehr geehrte Damen und Herren, an diesem Tag wurde endlich erkannt – leider –, welchen Wert die militärische Landesverteidigung hat. Es soll nun bis zum Jahr 2026 das Verteidigungsbudget schrittweise auf 1 Prozent des BIP angehoben werden, wobei festzuhalten ist, dass diese Zahlen behübscht sind, denn in dieses 1 Prozent sind beispielsweise auch die Pensionsansprüche hineingerechnet. So bleiben real lediglich 0,87 Prozent übrig. Damit sind wir wieder beim Jahr 2004.

Wir als Sozialdemokratie begrüßen die Aufstockung des Heeresbudgets, aber wir stellen fest, die Zahlen hören sich besser an, als sie in der Realität sind.

Es wurde auch der Aufbauplan Bundesheer 2032 erstellt, wodurch das Heer in den kommenden zehn Jahren wieder die notwendige Fähigkeit für die militärische Landesverteidigung gewinnen soll – auf die Umsetzung auf Basis des bescheidenen Budgets darf man gespannt sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war selbst als Berufssoldat Unteroffizier beim Bundesheer und später dann in der Miliz organisiert. Dass ich wie viele andere meiner ehemaligen Kameradinnen und Kameraden beim Heer das Handtuch geschmissen habe, war einer außerordentlichen Frustration geschul­det, welche unter anderem auf der chronischen Unterfinanzierung fußte.

Wie soll man ein derart finanziell ausgehungertes Heer noch sinnvoll unterhal­ten? Und vor allem: Wie motiviert man die Österreicherinnen und Österreicher, sich für den Militärdienst zu entscheiden? – Jetzt komme ich zum Wehrrechtsänderungsgesetz: Die vorgesehenen Änderungen, die mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz beschlossen werden, können nur ein erster Schritt sein, wenn es darum geht, motivierte Soldatinnen und Soldaten für das Heer zu gewinnen und zu halten. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Vereinfachung des Personalgewinnungsprozesses einerseits und die gezielte Nachjustierung bei finanziellen Anreizen andererseits dienen zwar der Perso­nalgewinnung sowie der Attraktivierung der Miliz, jedoch wird das nicht ausreichen, um genügend Milizsoldaten anzuwerben. Dafür bedarf es zusätzlicher Maß­nahmen.

Die Anhebung der Bezüge der Grundwehrdiener ist ebenfalls ein wichtiger Faktor, um wehrpflichtige Österreicher für den Dienst beim Bundesheer zu motivieren, denn sie bilden eine wichtige Basis, aus der künftig Kader- und Milizsoldaten rekrutiert werden können. Wobei zu sagen ist: Die Erhöhung der Grundvergütung auf das Mindestsicherungsniveau wird nicht wirklich erreicht; auch fallen die zusätzlichen knapp 138 Euro mehr an Bezug während der Heranziehung zu einem Einsatz meines Erachtens bescheiden aus.

Die Anpassung der Regelung zur Wohnkostenbeihilfe, damit für jegliche entgelt­liche Mitbenutzung einer Wohnung grundsätzlich ein Anspruch auf Wohn­kostenbeihilfe besteht, ist sehr zu begrüßen. So kommen auch jene Wehrpflich­tigen in den Genuss der Beihilfe, welche beispielsweise auch Untermieter in einer Wohngemeinschaft sind oder unter bestimmten Voraussetzungen auch bei ihren Eltern leben.

Mit der Erhöhung der Vergütung für den Grundwehrdienst beschließen wir heute zugleich die wichtige Reform des Zivildienstgesetzes, womit die Bezüge für Zivildiener ebenfalls erhöht werden. Das ist gut und das ist richtig so. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Grundwehr- und Zivildienern sowie bei den Milizsoldat:innen und den Kader- und Zivilbediensteten für ihre wichtige Arbeit im Sinne unserer Gesellschaft bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

Zusammenfassend möchte ich festhalten: Den Maßnahmen zur Erreichung des Ziels zufriedener Wehrpflichtiger im Grundwehrdienst kann ich durchaus etwas abgewinnen, es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Von dem angestrebten Ziel, mit der erforderlichen Anzahl an Milizsoldaten eine verfas­sungskonforme Auftragserfüllung zu gewährleisten, sind wir meines Erachtens noch weit entfernt, denn es braucht schon viel mehr als die dafür vor­gese­henen Änderungen im Wehrrechtsänderungsgesetz. Wir werden sehen, wohin der Aufbauplan Bundesheer 2032 unsere Streitkräfte bringen wird, aber ja, auch diese Maßnahmen für die Gewinnung von Milizsoldaten begrüße ich letzt­endlich.

Und bitte: Vergessen wir nicht den Kader, denn auch da gehören dringend Rahmenbedingungen geschaffen, welche die Motivation der Chargen, Unteroffiziere und Offiziere steigern und diese auch langfristig im Militärdienst halten.

Abschließend möchte ich sagen: Der Grundwehrdienst und die Miliz sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie, denn sie garantieren, dass in unseren Streitkräften ein Querschnitt der österreichischen Bevölkerung vertreten ist, und das ist wichtig und das ist gut so. Somit ist jegliche Form der Attraktivie­rung, mag sie auch noch so bescheiden ausfallen, welche die Motivation unserer Soldatinnen und Soldaten stärkt, zu begrüßen. Daher werden wir als Sozialdemo­kratie dem Wehrrechtsänderungsgesetz zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

14.22

Präsidentin Korinna Schumann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt kommt: „Totalversagen“!)