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Bundesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Nach dieser Büttenrede mit Themenverfehlung möchte ich jetzt ganz kurz zu den eigentlichen Punkten dieses Tagesordnungspunktes kommen. (Uh-Rufe bei der FPÖ.)

Täglich grüßt das Murmeltier: Dieses Thema Zahnärztegesetz (Bundesrätin Steiner Wieser: Facharzt Zahnarzt!), Facharzt für Kieferorthopädie, hatten wir schon im Nationalrat und im Bundesrat. Wie schon gesagt wurde, haben kurz vor Ende der Einspruchsfrist drei Bundesländer das leider ohne Begründung – zumindest zwei davon, das ist auch mutig – wieder zurückgeworfen, sodass es heute wieder hier ist, dem Vernehmen nach wird das aber heute auch vom Bundesrat durchgewunken (Bundesrat Schennach: Wieder!) – wieder durchgewunken.

Zwei Punkte bezüglich Ärztegesetz möchte ich noch hervorheben. Das eine ist etwas zutiefst Positives, nämlich die grenzüberschreitenden Notarztdienste. Da geht es letzten Endes um nichts anderes als um eine Erleichterung der Möglichkeit, Notarztdienste vor allem in den Grenzregionen in den Bundeslän­dern Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Oberösterreich zu absolvieren. Das ist etwas, das wir im Sinne der notärztlichen Versorgung nur begrüßen können.

Dann wäre da ein Punkt, der mir persönlich wichtig ist, weil er mich schon seit vielen, vielen Jahren begleitet. Es ist das Thema mit den Ausbildungsstätten und den Ausbildungsstellen. Ja, wir haben das im Ausschuss diskutiert, und ja, ich habe die Kritik bezüglich dieser de facto nicht vorhandenen Begutachtungsfrist gehört und verstehe sie natürlich auch.

Ich erzähle es aber auch hier noch einmal: Ich selber war über acht Jahre in der Ausbildungskommission der Österreichischen Ärztekammer tätig. (Bundesrat Schennach: Sehr gut!) Das ist jene Kommission, die sich einmal im Monat trifft, um zu schauen, an welchen Ausbildungsstätten welche Ausbildungsstellen in welcher Qualität geschaffen werden können. Da geht es um die Anzahl der Fachärztinnen und Fachärzte, da geht es um die Patientenzahlen, darum, wie viele Operationen, wie viele Behandlungen, wie viel Diagnostik wo betrieben wird. Das ist ein relativ komplexes Prozedere.

Der VfGH hat beschlossen, dass das nur in Abstimmung mit den Bundesländern passieren kann, und deshalb hat diese ganze Misere begonnen, weil etwas, das eigentlich gut funktioniert hat, in Zusammenarbeit mit den Ärztekammern plötzlich einen neuen Spin bekommen hat.

Dieses Thema ist sehr diffizil und sehr tiefgreifend. Herr Professor Kierein, den ich seit vielen Jahren kenne und in seiner Tätigkeit und Professionalität schätze, hat uns das im Gesundheitsausschuss entsprechend zu erklären versucht: Man ist hier über ein Jahr engmaschigst mit zwei Playern zusammengesessen, die ja bekannt dafür sind, nicht immer ganz einfach zu sein, vor allem wenn es um das Miteinander geht, nämlich der Ärztekammer und den Ländern, damit eben jetzt dieser Kompromiss so auf dem Tisch liegt.

Wir brauchen das deshalb heute in diesem Plenum, weil ansonsten, würden wir es nicht beschließen – und ich wiederhole mich jetzt, wenn ich sage, dass da die Länder und die Ärztekammer an Bord sind –, ab 1.1.2023 die Ausbildungss­tättenverwaltung an die Bundesländer gehen würde. (Bundesrat Schennach: Wir beschließen’s ja eh! – Bundesrätin Grimling: Na wir nicht! – Ruf bei der SPÖ: Na wir nicht, aber - -!) Und Frau Kollegin Hauschildt-Buschberger hat es bereits gesagt: Das ist nichts, was wir wollen und was wir brauchen, dass wir nämlich am Ende des Tages, vielleicht ein bisschen überspitzt formuliert, neun unterschiedliche Modelle ärztlicher Ausbildungsqualität haben. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)

Ich wiederhole mich: Ja, ich verstehe die Kritik an der nicht vorhandenen Begutachtungsfrist, ich würde Sie aber trotzdem bitten, vielleicht noch einmal in sich zu gehen, denn das ist etwas, das auch mit Ihren Bundesländern - - (Bundesrätin Grimling: Nein, sicher nicht!) – Lassen Sie mich nur kurz ausreden, es ist ja nichts Bösartiges, was ich jetzt sage! – Das ist auch etwas, das mit den Ländern Wien, Kärnten und Burgenland besprochen wurde (Bundesrätin Grimling: Nicht damit immer kommen!), und ich denke, was für diese drei Bundes­länder und die politisch Verantwortlichen in diesen drei Bundesländern gut und richtig ist, das sollte auch für uns im Bundesrat, als Länderkammer gut und richtig sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Schennach: Burgen­land! – Bundesrätin Grimling: Die Begutachtungsfrist ist nicht eingehalten worden, aus, Ende, und wir sind da beim Bund und nicht ...!)

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