14.08

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist jetzt gefühlt die 20. Verlängerung der Ausnahmebestimmungen, die der Pandemie geschuldet sind. Ich sage, meine Fraktion stimmt jetzt wahrscheinlich das letzte Mal dieser Ausnahmebestimmung zu, weil nicht der Fall eintreten soll, dass ein Pro­visorium sozusagen ewig hinausgezögert wird. Es muss jetzt wirklich end­lich die Entscheidung darüber fallen, was ins Dauerrecht übernommen wird und was eingestellt wird. Ich hoffe also, dass Sie sich in der Regierung endlich finden und da Klartext reden und etwas auf den Weg bringen, damit Rechtssi­cherheit herrscht.

Es ist ja auch die Bestimmung betreffend die Gebührenfreiheit der Unterhalts­vorschussgewährung enthalten, die ganz, ganz wichtig ist. Das könnte ja, ohne zu zögern, ins Dauerrecht übernommen werden. Überhaupt: Wenn wir da von den Unterhaltsvorschussverfahren sprechen, wäre es dringend not­wendig, ein System der Unterhaltssicherung einzuführen. Das wäre ein ganz, ganz wichtiger Beitrag gegen die Kinderarmut in Österreich. Da sollten Sie sich also einen Ruck geben und das möglichst rasch auf Schiene bringen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen auch ein wunderschönes Weihnachtsfest. Alles Gute für das neue Jahr, vor allem Gesundheit! Möge sich die internationale Situation bessern! Alles Gute! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen.)

14.10

Vizepräsident Günther Novak: Frau Bundesministerin, Sie gelangen zu Wort. Bitte, Frau Dr. Zadić.