16.22
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Bundesrät:innen! Ich möchte kurz zu beiden Themen, die wir heute auf der Tagesordnung haben, Stellung nehmen. Als wir das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz damals im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen haben, war klar: Das ist das Gesetz, das der Hebel für den Ausbau der Erneuerbaren sein wird. Es war aber auch immer klar: Es wird ein lebendiges Gesetz, es wird ein Gesetz, das immer wieder lernt und auch angepasst werden muss. Deswegen ist es aus meiner Sicht null Überraschung, dass wir jetzt die vierte Novelle dieses Gesetzes vorliegen haben, um eben wieder dort an Schrauben zu drehen, wo es – wie wir in der Abwicklung sehen – Sinn macht.
Es gibt eine ganz zentrale Maßnahme in diesem Antrag, nämlich – das ist, glaube ich, in jedem einzelnen Redebeitrag erwähnt worden – die Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale im Jahr 2023. Das muss gesetzlich passieren. Der Erneuerbaren-Förderbeitrag ist schon per Verordnung auf null gesetzt worden, wir schaffen damit auch für nächstes Jahr eine Entlastung für einen durchschnittlichen Haushalt von in Summe 90 Euro. Das kann im Jahr 2023 durch diese Aussetzung sichergestellt werden.
Das ist eine Entlastung für Privatpersonen, das ist auch eine Entlastung für die Unternehmen. Das Beste daran ist: Es wird trotzdem möglich sein, den Rekord im Ausbau der Erneuerbaren, den wir dieses Jahr verzeichnen – Bundesrat Gross hat schon ein paar beeindruckende Zahlen genannt –, weiterzuführen. Das ist für mich natürlich die zentrale Aufgabe in der aktuellen Energiekrise. Die fossilen Energien haben uns in die Abhängigkeit und in Schwierigkeiten gebracht. Wir müssen da mithilfe der Erneuerbaren raus, und deswegen ist dieses Gesetz so wichtig.
Wir haben in diese vierte Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes weitere technische und redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Ich greife drei heraus: Die Investitionszuschüsse für Biomasseanlagen werden auch für die Erweiterungen von Anlagen gewährt. Die Förderabwicklung für Investitionszuschüsse für Fotovoltaikanlagen und Wasserkraftanlagen mit Reihung nach Antragszeitpunkt wird vereinfacht, dadurch auch beschleunigt. Ich sage auch gleich noch etwas zum Fördersystem. Außerdem wird auch die Datenbereitstellung verbessert, zum Beispiel enthält der Antrag eine Informationspflicht der Netzbetreiber bezüglich der Entfernung einer Biogasanlage zum nächsten Gasanschlusspunkt.
Das sind drei der Änderungen, die in der Praxis ganz konkret für Verbesserungen in der Förderabwicklung sorgen. Das ist aber nicht das Ende der Fahnenstange, ich kann Ihnen jetzt schon ankündigen, wir werden weiter daran arbeiten, das Fördersystem zu optimieren.
Auch ich wollte mich für die differenzierte Analyse bedanken – bei Bundesrat Novak; ich schaue in seine Richtung, nur damit es auch gesagt ist. (Bundesrat Schennach: Wir haben es aber fast angenommen!) Wir sehen tatsächlich, dass wir dieses Jahr wirklich ein Ausnahmejahr haben. Wir haben ein absolutes Rekordjahr, sowohl was die Fotovoltaik als auch was die Windkraft betrifft. Mit dem, was wir heuer rein an Fotovoltaikanlagen und Stromspeichern fördern werden, können wir den Stromverbrauch von über 600 000 Haushalten decken. Wir haben das Fördervolumen im Vergleich zum absoluten Rekordjahr 2021 verdreifacht und wir sehen trotzdem: Die Nachfrage ist ungebrochen. Es hat in Österreich nie zuvor einen derartigen Run auf die Fotovoltaik gegeben.
Das ist prinzipiell eine sehr, sehr gute Nachricht, weil wir einfach sehen: Die Menschen sind dabei, sie wollen dabei sein. Wir arbeiten deswegen auch daran, das Fördersystem laufend zu optimieren, sicherzustellen, dass wir Budget nachschießen können, und so weiter. Das führt aber auch – so ehrlich muss man sein – zu Verwerfungen am Markt. Es gibt mittlerweile Betriebe, die Anlagen verkaufen, die noch nicht einmal produziert sind, es gibt Preise am Markt, die teilweise nichts mehr mit der Realität zu tun haben. Wir müssen also auch schauen, dass wir mit diesem Andrang auch aus Konsumentinnen- und Konsumentenschutzsicht verantwortungsvoll umgehen. Das versuchen wir. Wir arbeiten laufend an der Verbesserung des Fördersystems. Darüber hinaus ist die Dimension des Ausbaus der Fotovoltaik und der Windkraft, die wir dieses Jahr zusammenkriegen, für uns alle wirklich eine großartige Neuigkeit.
Ganz kurz noch zum zweiten Thema, zur ElWOG-Novelle, zu den Netzverlustentgelten 2023. Es ist, glaube ich, schon sehr viel dazu gesagt worden. Es gibt – Sie wissen, es gab alleine in diesem Jahr nicht zufällig zwölf Energieministerräte in Brüssel – enorme Verwerfungen auf den Energiemärkten und einen enormen Reformbedarf, auch auf europäischer Ebene. Ich habe auch beim letzten Rat wieder eingefordert, die Reform des Strommarktsystems endlich anzugehen. Ein Entwurf von der Europäischen Kommission ist für Anfang des nächsten Jahres in Aussicht genommen. All das hat Auswirkungen bis hin zu den Netzverlustentgelten.
Zu den Netzverlustentgelten: Dass Strom für den Netzverlust beschafft werden muss, ist eine physische Notwendigkeit. Es gibt eine Regelung, wie diese Kostentragung vonstattengeht. Die Festlegung der Stromnetzentgelte fällt in die ausschließliche Zuständigkeit einer unabhängigen und weisungsfreien Behörde, das ist die E-Control, genauer gesagt die Regulierungskommission der E-Control.
Uns als Bundesregierung war klar, wenn die E-Control die Festsetzung der Netzverlustentgelte vornimmt, ist das für uns ein Handlungsauftrag, um unverhältnismäßige Kostenbelastungen abzumildern; deswegen beinhaltet dieser Antrag auch das Vorhaben, dass wir einen Teil der erhöhten Netzverlustkosten übernehmen, das sind 260 Millionen Euro, rund 60 Prozent der Erhöhung der Netzverlustkosten für Haushalte und für Unternehmen.
Ich darf Sie auch noch erinnern: Per 1. Jänner startet der Netzkostenzuschuss, der sich insbesondere an einkommensschwache Haushalte richtet. Dieser federt noch einmal bis zu 200 Euro der erhöhten Netzkosten direkt ab. Beide Novellen haben nicht nur Energiewendedynamik, sondern vor allem auch Entlastungsdynamik. In diesem Sinne darf ich Sie bitten, diesen Novellen zuzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
16.29