14.57

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Werter Herr Vorsitzender! Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte! Zunächst zum vorliegenden Antrag: Mit dem vorgeschlage­nen Antrag wird gesetzlich klargestellt, welche Frauen von der Anhebung des Pensionsantrittsalters betroffen sind. Ich möchte da auch auf die Anmer­kungen eingehen, die gemacht worden sind.

Das ist bei einer strittigen Bestimmung – und die gibt es in diesem Fall – die für die Frauen deutlich bessere Auslegung. Das haben wir bewusst gemacht. Es hat dazu im zuständigen Nationalratsausschuss Kritik gegeben. Es wurde ge­fragt, warum wir das machen, denn das sei doch nicht notwendig. Wir ha­ben folgende Haltung vertreten: Frauen sind im Laufe ihrer Erwerbslaufbahn ohnehin genug Benachteiligungen ausgesetzt, also werden wir da die für die Frauen bessere Regelung treffen, und dazu stehen wir. Es ist auch die Rege­lung, die verfassungsrechtlich – jedenfalls glauben wir das – hält, die kon­form ist, und damit, meine ich, ist dem Genüge getan.

Insgesamt zur Frage des Pensionssystems, des Antrittsalters und der Debatte, die da entstanden ist: Wir haben in Österreich eine Situation des Arbeits­kräftemangels insgesamt. Mittlerweile reden wir nicht nur vom Fachkräfteman­gel, sondern vom Arbeitskräftemangel. Da ist die Debatte entstanden: Wie kann es gelingen, mehr Menschen länger im Erwerbsleben zu halten?

Dafür bin ich gut und gerne zu haben, nämlich dafür, sich anzuschauen, wie Arbeitsbedingungen so gestaltet werden können, dass es Menschen möglich ist, bis zum regulären Pensionsantrittsalter in Beschäftigung zu bleiben. Das sollte das Ziel sein. Das hat etwas mit Arbeitsbedingungen zu tun, das hat dann etwas mit Übergängen in die Pension zu tun, und das hat auch etwas da­mit zu tun, möglicherweise ein Erwerbsleben über das Pensionsantrittsalter hi­naus zu ermöglichen und dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen.

Da die Situation der Frauen angesprochen worden ist: Wir haben heute den Frauengesundheitsbericht 2022 vorgestellt, durch den einmal mehr aufge­zeigt wird, dass Frauen besonderen Belastungen ausgesetzt sind, auch im Laufe ihres Erwerbslebens, dass sie Doppel- oder gar Dreifachbelas­tungen haben.

Es hat sich auch gezeigt, dass die Anzahl der gesunden Lebensjahre – nicht die Lebenserwartung, sondern die Anzahl der gesunden Lebensjahre – bei Frauen deutlich geringer ist als bei Männern und dass insbesondere auch die Frage der Altersarmut ein Thema ist, das vor allem die Frauen betrifft.

Ich würde mich da gerne (in Richtung Bundesrätin Zwazl) Ihren Ausführun­gen oder auch den Zwischenrufen oder der Haltung, die von der So­zialdemokratie ohnehin vertreten wird, anschließen: Der beste Schutz der Frauen vor Altersarmut ist der Ausbau der Kinderbetreuung. Wenn es nicht gelingt, flächendeckend die Kinderbetreuung auszubauen, auch in Flächenbundesländern, auch dort, wo es nicht in diesem Ausmaß geschehen ist, dann wird das nicht zum Erfolg führen.

Ich kenne Unternehmen, auch in Vorarlberg, die angefangen haben, Betriebs­kindergärten einzurichten, weil sie nicht darauf warten wollten, bis die Kinderbetreuung durch die öffentlichen Stellen ausgebaut wird. Das ist schlicht und einfach eine Tatsache, und es ist letztlich gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, dafür die Vorsorge zu treffen. (Vizepräsident Himmer über­nimmt den Vorsitz.)

Letzter Punkt: Was die Anrechnung der Kindererziehungszeiten angeht, bekomme ich mehrfach die Forderung, das noch weiter zu verbessern. Ich darf Ihnen sagen, wir haben uns das auch im europäischen Vergleich ange­schaut. Wo stehen wir da? – Was die Anrechnung von Kindererziehungszeiten angeht, ist Österreich im ersten Drittel beheimatet. Da sind wir nicht schlecht. Jetzt kann man immer über Verbesserungen reden, natürlich auch, was die Durchrechnungszeiträume und Horizonte angeht, aber insgesamt sind wir da nicht so schlecht. Über Verbesserungen kann immer geredet wer­den – das wird auch so sein. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.01