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Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das ist ein weiterer Baustein, um dazu beizutragen, dass die Menschen in Österreich wieder leichter mit dem Geld auskommen. Wovon wir bei der Abgeltung der Netzverlustentgelte reden, hat tatsächlich Herr Abgeordneter Novak schon umfassend erklärt. Ich möchte auf ein paar Teile der Debatte und eine Fragestellung eingehen.

Der erste Punkt ist: Ja, es stimmt, die Preise auf den Großhandelsmärkten sinken wieder. Das ist ein Resultat dessen, was im letzten Jahr in zwölf Energie­minister- und -ministerinnenräten auf EU-Ebene passiert ist, der Beschlüsse, die dort gefallen sind, und der Maßnahmen, die wir auf nationaler Ebene gesetzt haben. Es ist aber nicht das Ende der Fahnenstange, eine Reform des Strom­marktes auf europäischer Ebene ist für dieses Jahr ankündigt, nämlich für März – auf Vorschlag der Europäischen Kommission. Da werden wir uns natürlich intensiv in die Diskussion auf europäischer Ebene einbringen, wie wir es auch im ganzen letzten Jahr gemacht haben.

Das Zweite ist: Auch wenn die Preise auf den Großmärkten sinken, heißt das nicht, dass das automatisch und sofort bei den Tarifen ankommt. (Ruf bei der FPÖ: Wissen wir eh!) Insbesondere gilt das für die Netzverlustentgelte. Die Netzverlustentgelte werden im unabhängigen Wirkungsbereich der Strommarktregulierungsbehörde, der E-Control, festgelegt. Ohne dieses Gesetz wäre die E-Control verpflichtet, auch die Stromverlustentgelte, die sie natür­lich prüft und abrechnet, die am Ende des Jahres aufgerollt werden und natürlich nur nach tatsächlichen Kosten und nicht nach Gewinnen abgerechnet wer­den, weiterzugeben. Deshalb bin ich froh, dass im Dezember 2022 mit einer No­velle des ElWOG das Parlament beschlossen hat und auch Sie hier im Bun­desrat beschlossen haben, einen guten Teil dieser Mehrkosten zu übernehmen. Mit der Novelle, die heute am Tisch liegt, können wir den Anteil der Kos­tenübernahme noch einmal auf 80 Prozent steigern.

Ganz konkret heißt das, dass sich ein durchschnittlicher Haushalt dadurch Mehrkosten in der Höhe von 60 Euro erspart. Das ist eine Entlastung, die zu den vielen anderen, die wir gerade diskutiert haben, dazukommt. Ein mittelstän­disches Unternehmen mit neun Gigawattstunden Jahresverbrauch – wie die gerade in den Parlamentsdebatten ganz oft zitierten Bäckereien und die Bäckereiketten – spart sich dadurch Mehrkosten von 50 000 Euro.

Ich kann Ihnen versichern – und das geht auch in Richtung des Antrages der SPÖ im Nationalrat, auf den Herr Abgeordneter Novak hingewiesen hat –: Ja, wir haben einen gemeinsamen Antrag beschlossen, uns die Netzverlustentgelt­kosten auch systemisch anzuschauen. Wir stehen dazu. Meine Experten und Expertinnen im Ministerium arbeiten daran. Wir werden auch die Energie­sprecher und -sprecherinnen im Nationalrat zu Gesprächen einladen. Es ist aber leider nicht ganz trivial, eine unionsrechtlich haltbare Lösung zu erarbei­ten, die auch nachhaltig wirkt. Auch wenn wir die im ersten Halbjahr noch vorlegen und diskutieren, muss sie parlamentarisch beschlossen, notifiziert und begutachtet werden.

Das heißt, wir wollten mit dieser Regelung einfach sicherstellen, dass wir die Menschen für das ganze Jahr und nicht nur fürs erste Halbjahr unterstützen, und deswegen darf ich Sie an dieser Stelle wirklich sehr herzlich um Ihre breite Zustimmung zu diesem Gesetz ersuchen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundesrates Novak.)

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