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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: In aller Kürze zu zwei Punkten, die angesprochen worden sind: Also im Kern geht es darum, die Aufnahme in das Medizinprodukteregister sicherzustellen. Es hat sich gerade auch bei der angesprochenen Spirale gezeigt, wie wichtig das ist, weil es da um Schadenersatzforderungen und -fragen und auch um die Sicherheit von Patientinnen und Patienten geht. Das ist in jedem Fall wichtig und notwendig. Es ist die Umsetzung einer Richtlinie.

Was die Datenfrage angeht, noch folgender Hinweis: Es ist klar festgelegt und geklärt, welche Informationen da enthalten sind. Es geht um die Bezeichnung, Art, die Type und den Loscode, die Seriennummer des betreffenden Implantates, Name und Anschrift des Herstellers – was wohl wichtig ist –, des Händlers, die Sozialversicherungsnummer der Patientin, des Patienten, und die für die Implantation verantwortliche Person. Diese Daten liegen ausschließlich bei den Gesundheitseinrichtungen, bei der Krankenanstalt, bei dem Arzt oder der Ärztin, die die Implantation durchgeführt haben. Damit ist nach den österreichischen Standards die Datensicherheit durchaus gewährleistet. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

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