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Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich möchte die Debatte jetzt wieder rund um die KFG-Novelle fokussieren, denn wir haben da eine sehr breite Novelle – Sie haben es er­wähnt – mit sehr, sehr vielen Punkten, die die Umsetzung dieses Gesetzes und die Handhabbarkeit dieses Gesetzes deutlich verbessern werden, und zwar quer durch das KFG.

Das betrifft unter anderem Maßnahmen im Bereich des BMI. Wir haben eine Änderung bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten bei Anbindung der Zulassungsstellen an das Unternehmensregister. Wir haben Anliegen aus dem BMF umgesetzt, zum Beispiel mit der Übermittlung von Daten aus der Begutachtungsplakettendatenbank an die Abgabenbehörden.

Wir machen die Kontrolle von Sondertransporten praktikabler. Ich darf daran erinnern, es geht wirklich nur um solche Sondertransporte, die wegen der Dimension oder des Gewichts eine Ausnahmegenehmigung der Landes­hauptleute brauchen, also um einen kleinen Bereich. Es geht um beson­ders geschulte Organe der Asfinag (Bundesrat Schennach: Das sind ja keine Or­gane, das sind Angestellte!), und insbesondere geht es um die aufwendi­gen Verwiegungen – Sie haben es selber erwähnt –, die wir durch eine flexiblere Vorgangsweise erleichtern möchten.

Die Anregungen der Landesverkehrsreferenten:innenkonferenz nehmen wir auch ernst. Sie sind in einigen Punkten umgesetzt, unter anderem auch betreffend die Anhebung der Geldstrafen für einen Regelverstoß beim Handy­verbot oder gegen die Gurt- und Helmpflicht. Ich darf daran erinnern: Die Landesverkehrsreferent:innen – da gibt es Referenten und Referentinnen der SPÖ, der Grünen, der ÖVP und der FPÖ –, die auch nur einstimmig Be­schlüsse fassen können, haben uns aufgefordert: Bitte tut etwas im Bereich der Geldstrafen, denn da geht es um Sicherheit, gerade beim Thema Unauf­merksamkeit am Steuer, Ablenkung durch das Handy, durch das Schreiben von Nachrichten, Telefonieren et cetera! Bundesrat Gfrerer hat es zuvor in seiner Rede auch erwähnt.

Ein großer Teil der Änderungen betrifft den Fahrschulbereich: exaktere, klarere Regelungen der Rechte und Pflichten der Fahrschulbesitzer und des Fahrschulleiters, Neuregelung der Ausbildung und Prüfung des in den Fahr­schulen eingesetzten Lehrpersonals. Auch da haben wir hingehört, was aus der Praxis kommt. Der Fachverband der Fahrschulen hat Vorschläge übermittelt, die in einigen Runden abgestimmt wurden.

Wir schaffen bei der Beprobung von Treibstoffen – auch das ist ein langjähriges Thema – eine Verwaltungsvereinfachung, insbesondere für die kleinen Unternehmen, für die eigenständigen Tankstellenbetreiber und -betreiberinnen. Darüber hinaus werden wir mit dieser Maßnahme auch eine Zweckwid­mung der Ausgleichsbeiträge aus der KVO für Klimaschutzprojekte im Verkehrsbereich normieren.

Als begleitende Maßnahme zu all dem – das war auch ein Wunsch aus dem Verkehrsausschuss des Nationalrates – werden wir insbesondere bei den Ablenkungsdelikten, also wo es zum Beispiel um das Handyverbot geht, eine Informationskampagne starten. Diese ist auch schon in Arbeit. Dabei geht es wirklich darum, das Bewusstsein für das Problem noch einmal zu schärfen, auch die Regeln noch einmal in Erinnerung zu rufen.

Wir sind da auch in Abstimmung mit den Bundesländern, dass wir das Thema Verkehrssicherheit – die Ablenkung am Steuer ist einfach eine der gro­ßen Verkehrsunfallursachen – besser in den Griff kriegen. Deswegen darf ich bei dieser nicht extrem glamourösen, aber sehr vielfältigen und damit in der Praxis sehr wirkungsvollen Novelle des KFG um Ihre Zustimmung bitten. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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