20.31
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2023 ist sehr ambitioniert. Es wurde ja hier schon ein ausführlicher Überblick von meinem Vorredner gegeben, und ich möchte jetzt auf den letzten Punkt eingehen, den Sie auch angesprochen haben, Herr Kollege, nämlich die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Dazu gibt es einen Richtlinienvorschlag, der vor einem Jahr ungefähr von der Kommission präsentiert wurde, derzeit in Ratsverhandlung ist, und da ist aus Ratskreisen nun durchgesickert, dass die Rechtsgrundlage für den Tatbestand der Vergewaltigung infrage gestellt wird, nämlich der Artikel 5. Es heißt, dieser Tatbestand wird nur von jenen Staaten unterstützt, die den Grundsatz auch in ihrer Rechtsordnung explizit verankert haben: Nur ein Ja, ein explizites Ja, meint auch ein Ja. Hier stellt sich die Frage, wie sich Österreich nun im Gefüge der Staaten positionieren wird: auf Seite der progressiven Staaten oder auf Seite der konservativen Staaten. Also hier scheint einiges in Diskussion zu sein, und da würde ich Sie bitten, Frau Ministerin, hier auch dazu Stellung zu nehmen.
Wir haben im EU-Ausschuss auch versucht, Informationen von der schwedischen Präsidentschaft, von der Botschafterin zu bekommen. Das ist bislang leider nicht gelungen, wird vielleicht noch nachgereicht. Da ist sehr viel im Gange, und es geht ja auch darum, einen wirklich wirksamen Schutz zu bieten. Kollegin Kittl hat es ja auch schon angesprochen: Es gibt trotz vieler Anzeigen relativ wenige Verurteilungen, weil einfach die Beweisführung sehr schwierig ist und insgesamt die Rechtslage es den Opfern sehr erschwert, auch zu ihrem Recht zu kommen. Da würde ich Sie bitten, dazu Stellung zu nehmen.
Ansonsten ist dem Bericht aus unserer Sicht zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
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