10.29

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben von meinen Vorrednerinnen schon ausführlich gehört, worum es bei den ersten beiden Tagesordnungspunkten heute geht, darum möchte ich mich kurz halten.

Zum ersten Tagesordnungspunkt, den Bestimmungen zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung von Kapitalgesellschaften: Es geht darin – ganz richtig – um das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den betroffenen Unternehmen. Es geht darum, diese zu sichern, wenn es grenzüberschreitend zu Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften kommt, und ganz einfach auch darum, dass Arbeitnehmer:innen auch weiterhin in den Aufsichtsräten der Unternehmen vertreten sind, wenn beispielsweise durch eine Verschmelzung ein neues Unternehmen entstanden ist.

Dazu beschließen wir heute Änderungen im Bereich des Arbeitsverfassungs- und des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes. Es geht dabei natürlich auch darum, dass festgelegt wird, wo der Gerichtsstand ist, nämlich am Sitz des durch einen Verschmelzungsprozess neu entstandenen Unternehmens.

Unter dem zweiten Tagesordnungspunkt – das hat Kollegin Platzer auch schon sehr schön ausgeführt – beschließen wir heute das Auslaufen der Coronakurzarbeit mit September 2023. Als Unternehmerin, muss ich sagen, kann ich mich noch sehr gut an den März 2020 erinnern. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie wir unsere gesamte Belegschaft in unserer Fertigungshalle versammelt haben, um ihnen mitzuteilen, dass wir als Erstmaßnahme den Betrieb für zwei Wochen stilllegen möchten, um zu schauen, wie sich die Situation in Österreich weiter entwickelt. Das ist ein kleines Familienunternehmen, und ich kann Ihnen versichern, das war keine leichte Entscheidung für uns, weil zu diesem Zeitpunkt ja auch niemand wusste, wie sich das Pandemiegeschehen weiter entwickeln würde, und trotzdem hatten wir ja auch Aufträge abzuwickeln, Liefertermine einzuhalten, und wir wollten selbstverständlich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise deren Angehörige in keiner Form gefährden.

Die rasche Einführung der Coronakurzarbeit war für mich deshalb auch wirklich ein Beispiel dafür – und auch dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken –, wie gut die Sozialpartnerschaft in Österreich funktioniert. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

Das war für viele Unternehmen in Österreich während der Pandemie eine enorme Erleichterung, alleine zu wissen, dass man, falls es zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten im Zuge der Pandemie oder der weltweit strauchelnden Lieferketten – wir haben das heute schon mehr als ausführlich gehört – kommt, jederzeit rasch auf dieses Instrument zurückgreifen kann, weil es im Gegensatz zu anderen Kurzarbeitsmodellen davor ja auch möglich war, rückwirkend eine Antragstellung zu machen.

Die bisherige Coronakurzarbeitsregelung, die sich in der Krise bestens bewährt hat, läuft mit Ende September aus, ab Anfang Oktober gelten wieder die Kurzarbeitsregelungen aus der Zeit von vor Corona. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

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