Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Weitere Wortmeldungen dazu liegen mir nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesord­nungs­punkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. Das ist erfolgt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz, die Fernmeldegebührenordnung, das Fernsprechentgeltzuschussgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das KommAustria-Gesetz, das Kommunikations­plattformen-Gesetz, das Fernseh-Exklusivrechtegesetz und das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz geändert werden, ein ORF-Beitrags-Gesetz 2024 erlassen wird sowie das Rundfunkgebührengesetz, das Fernmeldegebühren­gesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 aufgehoben werden.

Es liegt der Ausschussantrag vor, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Es ist hierzu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – kein Einspruch – oder „Nein“ – das bedeutet Einspruch. Ich bitte um eine deutliche Äußerung und ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge. – Danke schön.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführer Gfrerer geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Die Stimmabgabe ist beendet, und ich unter­breche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.