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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den gegenständlichen Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, bei 58 abgegebenen Stimmen 29 „Ja“-Stimmen und 29 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben ist somit abgelehnt, das bedeutet, ein Beschluss des Bundesrates ist somit nicht zustande gekommen.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrät:innen:

Böhmwalder, Buchmann;

Ebner, Eder, Eder-Gitschthaler;

Gfrerer, Göll;

Hauschildt-Buschberger, Himmer, Hirczy, Huber, Hutter;

Jagl;

Kaltenegger, Kittl, Kornhäusl;

Lassnig;

Miesenberger;

Neurauter;

Platzer;

Schreuder, Schwarz-Fuchs, Schwindsackl, Stillebacher, Stotter;

Tiefnig;

Wolff;

Zauner, Zeidler-Beck;

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrät:innen:

Arlamovsky, Arpa;

Babler, Bernard;

Doppler;

Fischer;

Gerdenitsch, Grimling, Grossmann, Gruber-Pruner;

Hahn;

Kofler, Kovacs;

Lancaster, Leinfellner;

Mertel;

Obrecht;

Pröller;

Reisinger;

Schachner, Schartel, Schennach, Schmid, Schumann, Spanring, Steiner, Steinmaurer;

Theuermann;

Wanner.

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Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatradiogesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Da sehe ich Stimmeneinhelligkeit. Somit ist der Antrag angenommen.