20.25
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle 2023 erfolgen weitere Änderungen, um die Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf zu verbessern beziehungsweise an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.
Herausgreifen möchte ich von den heute zu beschließenden Änderungen jene zur Verordnung von Medizinprodukten durch das diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal. War es bisher die bloße Weiterverordnung eines zuvor von einer Ärztin oder einem Arzt verordneten Medizinproduktes, so soll nunmehr bereits die Erstversorgung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen können. Diese Änderung wurde auch im Vorfeld von vielen Stakeholdern wie Berufsverbänden, Ländern, mobilen Diensten oder Trägern von Langzeitpflegeeinrichtungen gefordert. Ihr Argument war stets – und so ist es auch – das der Praktikabilität.
Diplomierte Pflegekräfte haben eine entsprechende Ausbildung, die sie befähigen, zum Beispiel die Wahl des Verbandsmaterials bei der Wundversorgung zu treffen oder über die geeignete Form der Inkontinenzversorgung zu entscheiden. Es wurde als schwierig und mühsam erlebt, für die Umsetzung von solcherart Maßnahmen die ärztliche Anordnung durch die Unterschrift des Arztes oder der Ärztin einzuholen. Insbesondere in der mobilen Pflege wurde diese notwendige Vorgehensweise als Hürde erlebt.
Vielleicht ein ganz kleines Beispiel aus eigener Erfahrung zur Veranschaulichung: Ich kümmere mich – ich glaube, ich habe es eh schon einmal erwähnt – ein wenig um einen älteren Herrn im betreubaren Wohnen. Dieser wird von der mobilen Hauskrankenpflege wundversorgt. Die Wundmanagerin, die regelmäßig kommt, ist hoch qualifiziert, und sie musste tatsächlich bis jetzt, sofern sie erstmalig ein anderes Verbandsmaterial brauchte, weil sich gewisse Parameter verändert haben, immer über den Hausarzt die notwendige Verordnung per Rezept anfordern. Das ist wirklich ein enormer zusätzlicher Aufwand, der Zeit und Ressourcen bindet.
Mit der heute zu beschließenden Novellierung soll all das, Gott sei Dank, der Vergangenheit angehören, und das diplomierte Pflegepersonal darf fortan, was der Ausbildung auch angemessen ist – das hat der Herr Minister auch in der Nationalratsdebatte so treffend formuliert –, nach vorheriger ärztlicher oder pflegerischer Diagnose die Erstversorgung von Medizinprodukten in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisations- und Gehhilfen, Verbandsmaterialien, prophylaktische Hilfsmittel und auch Messgeräte vornehmen. Die gesetzliche Grundlage wird somit an die gelebte Praxis angepasst.
Dieses Mehr an Kompetenz geht unmittelbar auch mit einem Mehr an Verantwortung für das Pflegepersonal einher, nämlich mit mehr Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der anvertrauten Patientinnen und Patienten. Ich ersuche Sie um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
20.28
Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Michaela Schartel. – Bitte.