23.32
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schmid hat von den Kritikpunkten an diesen drei Gesetzen schon sehr viel vorweggenommen, deswegen kann ich mich auf die negativen Highlights beschränken.
Zuerst zum ersten Entwurf, zur Kombinierbarkeit von Energiekostenzuschuss und Strompreiskostenausgleich: Da gibt es die Absurdität, dass in einem Paragrafen mit der Überschrift „Verbot von Mehrfachförderung [...]“ zuerst die Förderung über den Unternehmens-Energiekostenzuschuss und das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz verboten und im nächsten Schritt dann doch wieder erlaubt wird. – Das ist insbesondere interessant, weil der Bundesregierung ja damals schon bewusst war, was der Inhalt des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes sein wird, woran sich seither nichts geändert hat.
Zum Bundesgesetz über den Energiekostenzuschuss für NPOs: Da ist sehr fragwürdig, dass der Zeitrahmen bis 2024 reichen soll. Wir sind auch sehr gespannt, ob der Seniorenbund, der Bauernbund oder die JVP wieder zulangen werden. (Beifall des Bundesrates Obrecht.) Die Richtlinien sollen die Lehren aus dem NPO-Fonds-Fiasko unbedingt berücksichtigen.
Zuletzt zur GSVG-Änderung: Da ist die Inkonsistenz, die da geschaffen wird, sehr interessant. Es wird ein Strompreiskostenzuschuss über das GSVG konstruiert, wobei es einen Unterschied macht, ob jemand, der von zu Hause oder in seinem Haushalt arbeitet, einen Zuschuss bekommt, ob die Person angestellt ist oder ein freier Selbstständiger ist. Die Person, die nämlich Homeoffice macht – nicht selbstständig, angestellt –, zu Hause höhere Stromkosten hat, bekommt den Zuschuss nicht, eine Person, die nicht angestellt, sondern freier Selbstständiger ist, von zu Hause arbeitet, bekommt diesen Zuschuss. Wir halten das für einen grünen Klientelismus. In diesem Fall hat sich die ÖVP über den Tisch ziehen lassen. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
23.35
Vizepräsidentin Margit Göll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Markus Steinmaurer. – Bitte.