23.54

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Herzlichen Dank an meine Vorrednerin! Ich fand, das war eine schöne persönliche Geschichte, und ich kann alles davon unterstützen. Daher werden wir diesen Gesetzesvorschlag auch insgesamt unterstützen (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Super! Danke!) – das ist also ganz ernst gemeint.

Der andere Gesetzesvorschlag, muss man sagen, trägt natürlich wieder die Handschrift von Minister Kocher, der ein absoluter Katastrophenminister ist (Bundesrat Buchmann: Na geh!): Jedes Gesetz, das aus seinem Haus kommt, ist ein bisschen sanierungsbedürftig, so auch in diesem Fall.

Warum konkret? Worum geht es da? – Es geht um die Sonderbetreuungszeit. In der Zeit der Pandemie war das so: Wenn behördlich zum Beispiel Schulen geschlossen wurden, haben Arbeitgeber weiter das Entgelt bezahlt, und die Arbeitgeber konnten an die Buchhaltungsagentur – so heißt diese wirklich – einen Antrag stellen und haben dann das Entgelt refundiert bekommen.

Diese Anträge wurden im Gebührengesetz gebührenbefreit. Das haben wir alle unterstützt, das wurde auch von allen angenommen. Das Problem war, im Gebührengesetz ist diese Bestimmung mit Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Im Arbeitsministerium hat man das übersehen, hat darauf vergessen, hat ein bisschen in die Luft geschaut und gewartet, und auf einmal hat jemand – das Finanzministerium – angeläutet und hat gesagt: Na ja, das sind Anträge an die Buchhaltungsagentur, da müssen wir vergebühren, da besteht keine Gebührenbefreiung mehr!

Das Arbeitsministerium könnte natürlich viel machen. Es könnte zum Finanz­minister gehen und könnte sagen: Schreiben wir diese Gebührenbefreiung wieder ins Gebührengesetz hinein, denn eigentlich ist das ein Steuergesetz; das ist eine Steuerbefreiung, denn für diese Gebühr erfolgt keine Gegenleistung, deswegen ist es rechtlich gesehen eine Steuer! – Das hat das Arbeitsministerium nicht gemacht.

Stattdessen schreiben wir in ein zivilrechtliches Gesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, jetzt eine Steuerbefreiung hinein, und zwar rückwir­kend mit dem 1.1. dieses Jahres.

Warum machen wir das? – Weil es im Arbeitsministerium übersehen wurde. Und das kann es eigentlich nicht sein! Wie gibt es das, dass das in einem Ministerium übersehen wird?

Tatsächlich ist es leider nicht das erste Mal. Arbeitsminister Kocher fokussiert sich rein gar nicht auf das Arbeitsrecht. Er hat kein einziges Mal in diesem Haus jemals zu irgendeinem Vorhaben arbeitsrechtlicher Natur Stellung bezogen. Er hat immer wieder nur zu Covid-19-Sondergesetzen Stellung bezogen. Es gibt keine Vision, es gibt keinen Plan, und noch dazu ist es leider mehr als mangelhaft, wie die Gesetze, die es momentan gibt, überhaupt vollzogen werden.

Insofern: Wir stimmen dem trotz allem zu, denn wie kommen die Unternehmer dazu, dass sie für die Unfähigkeit des Arbeitsministers draufzahlen sollen? (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit des Bundesrates Schachner.)

23.56

Vizepräsidentin Margit Göll: Weiters zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Andrea Michaela Schartel. – Bitte.