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Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Sehr geschätzte Zuseher vor den Bildschirmen! Werte Kollegen! Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes macht es notwendig – es ist schon angesprochen worden –, das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu novellieren beziehungsweise zu reformieren.

Wir haben schon öfter das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert. Wir sehen das grundsätzlich einmal sehr kritisch. Am 14. Dezember 2021 ist entschieden worden, dass es die Aufgabe des AMS ist, AMS-Gesetze zu vollziehen und zu schauen, dass die Gesetze eingehalten werden. Der Regionalbeirat als Nichtbe­hörde, als Beirat, der aus Vertretern der Sozialpartner zusammengesetzt ist – Kol­legin Schumann hat es schon aufgezählt; zum Beispiel Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Gewerkschaften –, hat die Ent­scheidung immer im guten Einvernehmen getroffen, hatte praktisch aber auch die Möglichkeit, Beschäftigungsbewilligungen des AMS aufzuheben. Der Verfassungsgerichtshof hat Nein dazu gesagt; nein, das geht nicht; wenn die Behörde einen entsprechenden Bescheid ausstellt, kann eine Nichtbehörde das nicht aushebeln. (Zwischenruf des Bundesrates Babler.) Genau deshalb war die Gesetzesänderung notwendig.

Bei einer solchen Materie wie dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wäre zu erwarten, dass es eine Begutachtung gibt, dass die Sozialpartner eingebunden werden; das gab es aber nicht. Dieser Antrag hebelt jetzt die Arbeitgeberver­tretung und die Arbeitnehmervertretung aus und gibt den regionalen Geschäfts­leitern des Arbeitsmarktservice sehr viel Macht. Damit besteht die Gefahr, dass den Billigstarbeitskräften Tür und Tor geöffnet wird, dass Lohn- und Sozialdumping vollzogen wird. Man sieht das schon; im Westen Österreichs ist es ein großes Thema, wenn Billigarbeitskräfte vor allem in der Gastronomie, in der Landwirtschaft, aber auch für andere Dienstleistungsbereiche geholt werden. Das führt wie gesagt in der weiteren Folge zu Lohn- und Sozialdumping. Es ist vermutlich die Ideologie der ÖVP, Billigstarbeitskräfte in den Markt zu bringen. Das ist nicht unser Zugang. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

Schließlich soll künftig für Personen mit einer „Aufenthaltsbewilligung – Familien­gemeinschaft“ – das sind etwa die Familienangehörigen von Studierenden – oder von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung für Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung erteilt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Am Ende – das ist das Schlimme – stehen die eigenen Leute wieder beim AMS. Daher stimmen wir dem Gesetzesantrag nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

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Vizepräsidentin Margit Göll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte.