13.47
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Vorsitzende! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Bei diesen Tagesordnungspunkten geht es um Sonderregelungen, die zur Coronazeit eingeführt wurden und jetzt ins Dauerrecht übernommen werden sollen.
In Tagesordnungspunkt 6 diskutieren wir über die Möglichkeit, dass Verhandlungen im Zivilprozess, wie soeben gehört, auch künftig virtuell geführt werden können. Das erachten wir als durchaus sinnvoll. Für uns war es wichtig, dass auch da die Parteien ein Widerspruchsrecht haben, und zwar ohne Angabe von Gründen. Das wurde so umgesetzt, und deshalb werden wir bei diesem Punkt auch keinen Einspruch erheben, wobei ich schon sagen muss, ein bisschen habe ich Bauchweh, denn es fehlen noch die entsprechenden Laptops, um das flächendeckend so durchführen zu können, wie es dann funktionieren soll. Da bedarf es noch entsprechender Investitionen.
Bei Tagesordnungspunkt 7 schaut die Sache allerdings für uns schon ein wenig anders aus: nämlich dass Generalversammlungen virtuell abgehalten werden, sehen wir kritisch. Wenn es zum Beispiel um formelle Dinge geht, bei denen nur wenige Personen teilnehmen, bei GesmbHs oder AGs, ist das vielleicht noch sinnvoll. Wirklich problematisch sehen wir das bei börsennotierten Gesellschaften, wobei es viele Hunderte oder sogar Tausende Aktionäre geben kann. Das wurde zwar in der Covid-Zeit virtuell so durchgeführt, aber wir wollen das im Dauerrecht nicht so haben.
Ich kann Ihnen auch ganz klar sagen, warum: Der Vorstand könnte im Alleingang beschließen, dass eine Sitzung virtuell abgehalten wird.
Es gibt jetzt zwar theoretisch die Möglichkeit, dass sich 5 Prozent der Aktionäre dagegen aussprechen, aber was bedeutet das – 5 Prozent der Aktionäre? Das können Hunderte sein, die sich da finden müssten, und das ist in der Praxis ganz einfach unmöglich. Ich weiß ja nicht einmal – ich glaube, niemand wird jetzt wissen –, ob der andere von irgendeiner Firma eine Aktie hat oder nicht. Das bedeutet also, offiziell – wie gesagt, offiziell – gibt es da zwar ein Minderheitsrecht. Das ist aber nicht umsetzbar, und somit gibt es dieses Minderheitsrecht in Wahrheit gar nicht.
Durch das virtuelle Abhalten einer solchen Versammlung nimmt man auch die Unmittelbarkeit. Es gibt keine echte Diskussion, und genau das ist ja der Sinn einer Hauptversammlung: nämlich, dass sich der Vorstand und der Aufsichtsrat zumindest einmal im Jahr ihren Aktionären zu stellen haben. Was ist mit Aktionären, die zum Beispiel die digitale Möglichkeit gar nicht haben? – Die werden von vornherein ausgegrenzt.
Ich habe ja schon einige Argumente gehört und auch gelesen, und zwar: dadurch würde der CO2-Ausstoß reduziert werden. Das ist, glaube ich, eher vernachlässigbar bis sogar lächerlich. Dafür jettet ja die CO2-Ministerin Gewessler im Privatjet durch die Welt. (Beifall bei der FPÖ.)
Genauso wie das Argument, man würde Geld sparen, weil es zum Beispiel kein Buffet gibt: Ich glaube, auch dieses Argument ist angesichts des Finanzvolumens solcher Aktiengesellschaften oder solcher großen Firmen eher vernachlässigbar. Das sind Scheinargumente, mit denen die Rechte von Einzelnen beschnitten werden.
In der Coronazeit haben da einige in den Führungspositionen – das ist meistens ÖVP-Klientel – erkannt, dass es bequem ist, das so zu machen. Es ist aber ganz einfach unfair – nämlich gegenüber den vielen, vielen Kleinaktionären, die aber wiederum der ÖVP egal sind, und deshalb werden wir gegen dieses Gesetz Einspruch erheben. (Beifall bei der FPÖ.)
13.52
Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Sandra Lassnig. – Bitte.