13.52

Bundesrätin Sandra Lassnig (ÖVP, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir wissen und wie heute auch schon mehrere meiner Vorredner erwähnt haben, wurde während der Covid-19-Pandemie eine zeitlich befristete gesetzliche Grundlage geschaffen, um virtuelle Versammlungen zu ermöglichen.

Diese Durchführung der Gesellschafterversammlungen unter Einsatz technischer Kommunikationsmittel, insbesondere mittels einer Videokonferenz, hat sich in der Praxis bewährt, weshalb nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle sowie hybride Versammlungen geschaffen werden soll. Vor allem bei Aktiengesellschaften oder auch großen GmbHs mit vielen Gesellschaftern ist das auf jeden Fall eine Vereinfachung. Man erspart sich zum Beispiel die Anreise, was natürlich auch eine Kostenersparnis ist.

Ebenfalls während der Covid-19-Pandemie konnten die Gerichte und Parteien durch die verstärkte Abhaltung von Verhandlungen mittels Videotechnik bereits einschlägige Erfahrungen sammeln. Mit den neuen Regelungen für Zivil­verfahren soll es eben in Zukunft weiterhin möglich sein, dort, wo es sinnvoll erscheint, wo es sich um ein geeignetes Gerichtsverfahren handelt, dieses auch digital durchzuführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

Durch diese Digitalisierung der Verfahren kommt es zu zügigeren Verfahrens­durchführungen. Sie kann den Parteien eine Erleichterung und die Effizienz der Verfahrensabläufe ermöglichen – etwa dadurch, dass diese Form der Verhandlungen zeitsparender ist, ein früherer Termin wahrgenommen werden kann, Vertagungen vermieden werden können oder auch, dass die Verfahrenskosten infolge eines geringeren Anreiseaufwands zu Gericht sinken. Die Parteien können die gerichtlichen Entscheidungen somit schneller vorlegen.

Neben einer höheren Flexibilität bietet die Videokonferenztechnik auch ökologische Vorteile. Nicht selten ist eine Verhandlung mit einer mehrstündigen An- und Abreise verbunden, obwohl die Verhandlungen selbst in wenigen Minuten erledigt sind.

Ich möchte an dieser Stelle sehr positiv erwähnen, dass unsere Bundes­regie­rung – ein Danke an dieser Stelle auch an Sie, Frau Bundesministerin! – sehr schnell reagiert hat und diese Möglichkeit als Chance erkannt hat, virtuelle Gesellschafterverhandlungen und auch die Zivilverfahren mit den neuen Rege­lungen nicht nur krisenbedingt so abzuhalten, sondern dies auch zu einem Dauerrecht zu machen.

Ich möchte auch noch kurz auf meinen Vorredner eingehen. Es wurde schon im Nationalrat darüber gesprochen, und ich möchte kurz noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht 5 Prozent der Aktionäre sind, sondern es sind Aktionäre, die 5 Prozent des Grundkapitals halten – also nur kurz dazu. (Bundesrat Kornhäusl – in Richtung Bundesrat Spanring –: Hättest es besser lesen müssen, die Rede! – Ruf: Tatsächliche Berichtigung!) – Ja, eine tatsächliche Berichtigung!

Es handelte sich in diesen Punkten um Erleichterungen, Vereinfachungen und auch Kostenersparnisse. Ich bitte Sie daher, beiden Gesetzen Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der Grünen.)

13.55

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Dr. Alma Zadić. – Bitte.