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Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Ich habe einen Ent­schließungsantrag eingebracht. – Jetzt war Kollegin Kittl die Einzige, die darauf eingegangen ist und gemeint hat: Ja, es wurde ja eh schon so viel reformiert, und die bestehende Rechtslage würde eh schon reichen und alles hergeben. – Dann frage ich mich: Warum werden die Gesetze, wenn es sie eh schon gibt, nicht angewandt? Warum lässt man zu, dass solche Dinge, solche Machenschaften passieren? Da muss ich schon die Frage stellen: Ja, ist die Finanzprokuratur jetzt schon tätig, um die Ansprüche der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geltend zu machen? (Beifall bei der SPÖ.)

Es wäre nämlich der noch größere Skandal, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir die rechtlichen Voraussetzungen hätten, solche Machenschaften zu unterbinden, und es einfach nicht getan wird. Ja, wo sind wir denn? – Ich meine, das kann es ja überhaupt nicht sein.

Sonst hat niemand etwas dazu gesagt: Die Vertreterin der größten Regierungs­partei hat kein Wort darüber verloren, Sie, Frau Ministerin, auch nicht – aber es ist natürlich ein unangenehmes Thema. Es ehrt Sie, Frau Kollegin Kittl, dass Sie es wenigstens angesprochen haben, aber ich glaube nicht, dass es gescheit ist, dass Sie sich hier als Pflichtverteidigerin des Systems präsentieren.

Also ich erwarte mir hier klare Botschaften: entweder eine Reform, die dringendst angegangen wird, oder die Anwendung der bestehenden Gesetze. (Beifall bei der SPÖ.)

Es kann nicht hingenommen werden, dass da in die öffentlichen Töpfe gegriffen wird, dass der Verlust von Arbeitsplätzen in Kauf genommen wird, und wir sagen: Na, wir können nichts machen!, während auf der anderen Seite die Gesetze ausreichen würden. – Das passt einfach nicht zusammen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

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