14.12

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Zunächst eine kurze Berichtigung zu vorhin: Ich habe nie gesagt, die Gesetze sind ausreichend. Ich habe gesagt, dass das Insolvenz- und Unternehmensrecht ganzheitlich betrachtet werden muss, dass das natürlich Aufgabe der Gesetzgeberin ist und dass der Gläubigerschutz 2021 gestärkt wurde. – Das ist die Berichtigung zum vorigen Tagesordnungspunkt.

Zu den beiden aktuellen Tagesordnungspunkten: Ich beginne mit der Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie durch das EU-Umgründungsgesetz – ja, diese Ausdrücke sind sehr sperrig –, welches das EU-Verschmelzungsgesetz ersetzen wird. Bei der EU-Mobilitätsrichtlinie handelt es sich allerdings nicht um Verkehrsplanung, sondern um Kapitalgesellschaften, die EU-weit grenzüber­schreitend umgegründet werden. Man kann diese EU-weit umwandeln, verschmelzen oder spalten. Das ist Ausdruck eines EU-Grundrechts, und zwar auf Anerkennung der unternehmerischen Freiheit. Das verlangt natürlich eine EU-weit einheitliche Rechtsgrundlage.

Kollegin Gerdenitsch! Wichtig dabei ist, dass in der Richtlinie und auch in deren Umsetzung sehr wohl sogar eine verpflichtende Missbrauchskontrolle in allen Umgründungsfällen vorgesehen ist. Genauso sind detaillierte Regelungen hinsichtlich des Kapitalerhalts und im Hinblick auf Gläubiger- und Gesellschafter­schutz und auch auf Arbeitnehmer:innenmitbestimmung und Arbeitneh­mer:inn­enrechte beinhaltet. Im Ausschuss – das zu sagen haben Sie ausgelassen – hat uns der Beamte gesagt, dass es bei diesem Gesetz sehr wohl darum geht, einen Fokus auf die Verbesserung der Arbeitnehmer:innenrechte zu legen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Durch diese Umsetzung der Richtlinie soll also verhindert werden, dass Umgrün­dungen zu betrügerischen oder kriminellen Zwecken genutzt werden. Das ist natürlich gut und zustimmungswert, und der Verweis auf Kika/Leiner ist meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang unpassend. Auch mehr zu fordern ist Ihr Recht. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, dass Sie im Hinblick darauf heute nicht zustimmen, wenn hier vor Missbrauch schützende Regelungen geschaffen werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Noch einmal zur Cyberkriminalität: Wir haben heute schon viel gehört über die Digitalisierung und dass wir abhängig von Computertechnologien sind, sei es am Handy, am Computer, privat, in der Firma, wenn es etwa um Betriebsgeheim­nisse geht, aber auch in der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit kritischer Infrastruktur: Computer sind unsere verlängerten Arme, unsere Beine, unser Hirn, unsere Kommunikation, unsere Geldbörse, aber auch unsere Verbindung zur Welt, unseren Freunden und zur Familie. In diese Welt können aber Hacker:innen offenbar relativ leicht eindringen. Sie können sie manipu­lieren, wie wir im Hinblick auf Desinformation wissen. Sie können sie aber auch zerstören, und der Schaden ist immens hoch. Jedes Jahr wächst die Cyberkri­minalität um mehr als 25 Prozent, von 2021 auf 2022 sogar um 30 Prozent. 60 000 Fälle an Cyberkriminalität gab es 2022.

Die entsprechenden Strafdrohungen waren aber nicht adäquat in Relation zum Schaden. Das soll sich heute ändern. Die Strafdrohungen werden verschärft beziehungsweise erhöht, und ich zähle auf, wofür: für den widerrechtlichen Zugriff auf Computersysteme, für die Verletzung des Telekommunikations­ge­heim­nisses sowie für das missbräuchliche Abfangen von Daten, Computer­programmen oder Zugangsdaten. Ein wichtiger Punkt ist, dass auch die Strafdro­hung für Industriespionage beziehungsweise die Verletzung von Berufs-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wesentlich erhöht wird. Darüber hinaus wird Industriespionage zu einem Offizialdelikt, das heißt, sie wird dann von Amts wegen verfolgt, wenn der Geschädigte oder die Geschädigte das will. Das ist ein wichtiger Punkt, weil es sich in diesem Zusammenhang auch um sensible Unternehmensdaten handelt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass aufgrund dieser Erhöhung der Strafdro­hung zukünftig nicht mehr das jeweilige Bezirksgericht, sondern das jeweilige Landesgericht zuständig ist. Das bedeutet umfangreichere und genauere Ermittlungen, was natürlich besser für die Aufklärungsrate ist. Und wenn es bessere Aufklärung und mehr Verurteilungen gibt – das erhoffen wir uns ja auch beim Gewaltschutz von Frauen –, dann hat das auch präventiven Charakter, und auch das ist sehr wichtig.

Es geht nicht nur um das heutige Gesetz, sondern die Frau Justizministerin hat auch weitere Maßnahmen getroffen, um im Bereich Cybercrime besser vorgehen zu können. Für 2023 hat sie 24 weitere Planstellen geschaffen. Das ist wirklich ein toller Erfolg. Es gibt mehr budgetäre Mittel für IT-Expertise bei den Staatsanwaltschaften. Und nicht zu vergessen ist letztlich auch das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz.

Mit all dem setzen wir ein klares Zeichen für den Schutz privater Daten, aber auch für einen fairen Wettbewerb und einen funktionierenden Staat in einer digitalen Welt. Es wäre schön, wenn dem alle zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.18

Präsidentin Mag.a Claudia Arpa: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag.a Christine Schwarz-Fuchs. – Bitte.