14.56
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einiges von dem, was Kollege Spanring vorhin gesagt hat, ist tatsächlich zutreffend, insbesondere der Umstand, dass Parteikollege Strache für das, womit er im Ibizavideo geprahlt hat, nicht verurteilt wurde, aber genau das ist ja das Problem: dass man draufgekommen ist, dass das, was er dort erzählt hat, keine strafbaren Handlungen sind. Deswegen hat sich der Bedarf ergeben, das Korruptionsstrafrecht zu verschärfen. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und Grünen.)
Jetzt schauen wir uns einmal an, was da vorgelegt wird. Mandatskauf: Wir begrüßen, dass Mandatskauf in Zukunft strafbar wird, allerdings sind die Ausnahmen, welche Zahlungen denn jetzt doch erlaubt sind – konkret in § 265a Abs. 4 –, zu weit gefasst. Es geht zum Beispiel um Zahlungen an Personen, damit diese auf Kandidaturen verzichten – die sind erlaubt. Oder – das ist ein bisschen holprig formuliert –: „Leistungen betreffend [...] aussichtsreichere Listenplätze für unterlegene Bewerber“. – Uns gehen diese Ausnahmen zu weit, wir finden, dass im Zusammenhang mit politischen Mandaten überhaupt keine Entgelte oder Zahlungen zulässig sein sollten.
Dann – was Kollege Spanring auch schon gesagt hat – unklare Begriffe: Der Begriff „Kandidat für ein Amt“ ist daran geknüpft, dass Tathandlungen erst dann verboten sind, wenn der Wahlkampf beginnt. Jetzt ist die Frage: Wann beginnt der Wahlkampf? Da wird darauf abgestellt: entweder zum Stichtag der Wahl – 82 Tage vor der Nationalratswahl zum Beispiel – oder wenn im Nationalrat ein Beschluss gefasst wird, dass die Legislaturperiode vorzeitig beendet wird. Handlungen, die einen Tag vorher stattfinden, sind nicht strafbar. Also insofern weiß jeder ganz genau – sowohl die unmittelbaren Täter als auch die Beitragstäter –, wie lange sie dieses Verhalten setzen dürfen und wann sie damit aufhören müssen, um die Strafbarkeit zu verhindern, aber das Verhalten wird dadurch ja nicht verhindert. (Vizepräsidentin Göll übernimmt den Vorsitz.)
Dann geht es auch darum, dass eine Voraussetzung für die Strafbarkeit in vielen Fällen sein soll, dass das Amt tatsächlich angetreten wird, und dass es daher praktisch keinen Versuch geben kann, wenn die Person, die da in das Korruptionsdelikt verwickelt wird, das Mandat dann doch nicht schafft. Das ist eine Systemwidrigkeit, weil die Korruptionsdelikte ja grundsätzlich davon geprägt sind, dass die Strafbarkeit unabhängig davon eintritt, ob das Amtsgeschäft dann tatsächlich ausgeführt wird. Der Unwert liegt ja gerade darin, dass der Täter von einer anderen Person das Amtsgeschäft kaufen möchte oder diese Person bereit ist, zu verkaufen, unabhängig davon, ob die Amtsträgereigenschaft tatsächlich erlangt wird.
Weiters soll eben nicht nur die pflichtwidrige, sondern auch die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts erfasst werden. Auch da sehen wir einen Bruch mit der bisherigen Konzeption des Korruptionsstrafrechts.
Dann gibt es noch eine weitere Klausel, konkret § 305 Abs. 4 Z 2, die um Familienangehörige erweitert wird, also dass das Verhalten auch in Bezug auf diesen Personenkreis strafbar wird. Allerdings geht uns die Erweiterung nicht weit genug: In Wirklichkeit sollte die Klausel gänzlich gestrichen werden, weil pflichtgemäße Amtsgeschäfte überhaupt nicht gekauft werden sollten, auch nicht dann, wenn das Geld zum Beispiel an eine gemeinnützige Organisation fließt. Da gab es ja einen Fall in Wien, auf den sich das bezieht.
Machen wir jetzt also den Lackmustest: Ich habe einleitend gesagt, Anlass dafür war das Ibizavideo; wahrgenommene Lücken im Korruptionsstrafrecht: Das, womit Strache geprahlt hat, war nicht strafbar. – Schauen wir uns an, wie das ist, wenn diese Novelle des Korruptionsstrafrechts in Kraft tritt und nach Inkrafttreten möglicherweise Taten wie die im Ibizavideo gesetzt werden: Wäre das dann strafbar? – Es stellt sich heraus: auch nicht.
Insofern ist das ein sehr wirkungsloses Gesetz, wie Kollege Spanring gesagt hat, und Aktivität wird nur vorgetäuscht. – Vielen Dank. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und FPÖ.)
15.01
Vizepräsidentin Margit Göll: Ich darf nun Frau Bundesministerin Dr. Alma Zadić um ihre Stellungnahme dazu bitten. – Bitte sehr.