15.25

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Frau Justizministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen hier und vor den Bildschirmen! Ja, der Maßnahmenvollzug soll das letzte Mittel für Jugendliche sein, deswegen gab es eben die Änderungen im Maßnahmenvoll­zugsanpassungsgesetz. Es gibt heute eine Nachschärfung dieses Gesetzes, nämlich bezüglich jener, die im Maßnahmenvollzug die vorgesehene Höchstfrist von 15 Jahren bei einer strafrechtlichen Unterbringung wegen einer Jugendstraftat überschritten haben, und auch für Jugendliche, die nach der neuen Gesetzeslage nicht untergebracht worden wären, weil die Strafdrohung zehn Jahre nicht überschreitet.

Auf die Problematik der fehlenden Kapazitäten bei der Nachbetreuung gehen wir genau heute mit dieser Novelle ein, denn für uns war es von Anfang an wichtig, dass der Maßnahmenvollzug keine Endstation ist, es aber auch nicht zu automatischen Entlassungen kommen soll. Es kann aber eben nicht sein, dass Menschen lebenslänglich und ohne Perspektive weggesperrt werden, nur weil die Gesellschaft mit ihnen unzureichend umgehen kann.

Es kann aber natürlich sein, dass Untergebrachte trotz einer Behandlung ihre Gefährlichkeit nicht verlieren und weiterhin untergebracht werden. Das heißt, wir dürfen einerseits nicht zulassen, dass Menschen, die psychisch krank sind, lebenslänglich und ohne Perspektive eingesperrt bleiben, insbesondere dann nicht, wenn sie diese Taten in einem Alter begangen haben, in dem sie noch Jugendliche sind und ihr ganzes Leben vor sich haben. Andererseits dürfen wir aber auch nicht zulassen, dass Menschen entlassen werden, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.

Deswegen haben wir eine sehr ausgewogene Regelung getroffen. Diejenigen, die bei der Tatbegehung jugendlich waren und im Maßnahmenvollzug sind, können nämlich ihren Weg in die Freiheit finden, wenn sie die Voraussetzung für eine bedingte Entlassung erfüllen. Das heißt, wir wollen einen Fokus auf die bedingte Entlassung legen.

Das ist ein wichtiger Punkt: Was braucht es bei der bedingten Entlassung? Erstens, dass die ehemals Jugendlichen aufgrund der Einschätzung ihrer Gefährlichkeit und ihres Gesundheits- und Genesungszustandes in der Lage sind, sich in Freiheit zu bewegen. Zweitens müssen sie sich im Fall der bedingten Entlassung an bestimmte Auflagen halten. Diese Auflagen werden auch streng kontrolliert und gehen mit kontinuierlicher Risikoeinschätzung einher. Werden diese Auflagen nach der Entlassung nicht erfüllt, greift dann leider wieder der Maßnahmenvollzug.

Die Festlegung der Höchstdauer ist auch ein wichtiger Punkt, weil die Jugendlichen eben nicht in absoluter Ungewissheit darüber bleiben sollen, wie lange sie eingesperrt sind. Das wäre absolut demotivierend, wir haben das ja auch von der Kollegin vorhin sehr ausführlich gehört. Das Ziel ist eben die Resozialisierung, und genau darum muss es im Maßnahmenvollzug gehen. Mit der Entlassung vor Augen und mit der Unterstützung durch Therapien ist es natürlich leichter, an dieser Resozialisierung zu arbeiten.

Wenn also die Unterbringung von Jugendlichen bereits zehn Jahre gedauert hat und die Jugendlichen heute gar nicht mehr in den Maßnahmenvollzug kommen würden, genau dann soll es eben Fallkonferenzen mit den Sachverständigen geben, die mit den Jugendlichen gearbeitet haben, aber die auch mit ihnen nach der Entlassung arbeiten werden. Das sind die Psychiater:innen, die Bewährungshilfe, die Nachbetreuung, aber auch Familie und Verwandte. Sie werden zukünftig gemeinsam an einem Tisch sitzen und über die Gefährlichkeitseinschätzung, aber genauso die Fähigkeit, den Alltag betreut zu bewältigen, und auch über entsprechende Maßnahmen beraten.

Erst danach wird ein Gericht entscheiden und den richtigen Platz für die richtige Behandlung finden. Das sind meiner Meinung nach sehr gute und an die herausfordernde Situation angepasste Maßnahmen, die auf der einen Seite dem Sicherheitsgedanken und auf der anderen Seite den Rechten, nämlich den Menschenrechten der Betroffenen, dienen, und daher bitte ich um Ihre Zustim­mung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.30

Vizepräsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte.