Berichterstatter Christoph Stillebacher: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 7. Juli 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Margit Göll: Herr Bundesrat Stillebacher, bitte den Antrag vollständig vorlesen! (Bundesrat Stillebacher: Ja, Moment!) – Bitte.

Schriftführer Christoph Stillebacher (fortsetzend): Tut mir leid, das habe ich übersehen.

Weiters: dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. – Ja, das war’s.

Vizepräsidentin Margit Göll: Vielen Dank.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. – Bitte sehr.